Abofallen: Inkasso-Anwältin Katja Günther verurteilt
Der Kläger sollte die Rechnung eines "Geburtstags-Archivs" bezahlen, zu dessen kostenpflichtigen Angebot er sich angemeldet haben sollte. Gemeinsam mit seinem Anwalt Benedikt Klas ließ er es aber auf eine Klärung des Falles vor Gericht ankommen.
Das Karlsruher Gericht stellte dabei bereits fest, dass die Abo-Rechnung nichtig ist. In der Urteilsbegründung stellte der zuständige Richter sogar klar, dass die fragliche Webseite ersichtlich darauf angelegt sei, Anwender hinsichtlich der entstehenden Kosten zu täuschen.
Nachdem dieses Urteil gefällt war, reichte Klas Klage gegen Günther ein. Er berief sich dabei auf eine weitere Aussage des Gerichtes, dass die Anwältin selbst nicht einmal davon ausgehe, dass die von ihr durchzusetzenden Forderungen korrekt wären.
Darauf hätte die mehrfache Rücknahme von Forderungen hingedeutet, wenn die Betroffenen auch nur damit drohten, mit der Sache vor Gericht zu gehen. Wie das Gericht nun weiter ausführte, sei davon auszugehen, dass Günther Beihilfe zum versuchten Betrug geleistet habe.
Sie wurde deshalb dazu verurteilt, dem Kläger die Anwaltskosten zu ersetzen. Außerdem hat sie die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Das Karlsruher Gericht stellte dabei bereits fest, dass die Abo-Rechnung nichtig ist. In der Urteilsbegründung stellte der zuständige Richter sogar klar, dass die fragliche Webseite ersichtlich darauf angelegt sei, Anwender hinsichtlich der entstehenden Kosten zu täuschen.
Nachdem dieses Urteil gefällt war, reichte Klas Klage gegen Günther ein. Er berief sich dabei auf eine weitere Aussage des Gerichtes, dass die Anwältin selbst nicht einmal davon ausgehe, dass die von ihr durchzusetzenden Forderungen korrekt wären.
Darauf hätte die mehrfache Rücknahme von Forderungen hingedeutet, wenn die Betroffenen auch nur damit drohten, mit der Sache vor Gericht zu gehen. Wie das Gericht nun weiter ausführte, sei davon auszugehen, dass Günther Beihilfe zum versuchten Betrug geleistet habe.
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