Anwalt unterstellt von der Leyen "böse Absicht"
Die Ausweitung der Debatte um Netzsperren auch gegen andere Inhalte als Kinderpornographie durch Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen hat für scharfe Kritik gesorgt.
"Die böse Absicht darf mittlerweile unterstellt werden", heißt es in einem Beitrag von Udo Vetter, Strafrechtsanwalt und Betreiber des 'LawBlog'. Die Ministerin hatte in einem Interview erklärt, ohne Eingreifen des Staates drohe das Internet "ein rechtsfreier Chaosraum zu werden, in dem man hemmungslos mobben, beleidigen und betrügen kann".
"Mobben, beleidigen, betrügen. All das kann man im Internet tun", so Vetter. Ebenso wie man es von Angesicht zu Angesicht, per Brief, Fax oder Telefon tun könne, hielt Vetter dem Entgegen. "Aber egal, wie man es macht – es ist strafbar und wird verfolgt. Auch im Internet", so der Anwalt.
Er erlebe es täglich, dass die Polizei akribisch jeder Anzeige nachgeht. "Allerdings kommt es dann halt auch vor, dass eben nicht alles, was ein (zufälliger) Leser und ein Polizeibeamter für Volksverhetzung oder verbotene Propaganda jedweder Couleur halten, auch solche ist", erläuterte Vetter. Immerhin gebe es "geschmacklose, unbequeme und für einzelne sicher auch schmerzhafte Inhalte", die nicht strafbewährt sind.
Genau hier setze seiner Einschätzung nach von der Leyens Vorstoß an. "Was mit dem Strafgesetzbuch nicht greifbar ist, aber trotzdem das Volksempfinden, repräsentiert durch Polizeikommissar Hinz und Staatsanwalt Kunz, stört, soll raus aus dem Internet", so der Anwalt weiter.
"Wenn man aber nur noch eine Meinungsfreiheit zulassen will, die geschmacklose, unbequeme und für einzelne schmerzhafte Inhalte nicht umfasst, sollte man fairerweise nicht mehr von Meinungsfreiheit sprechen. Von Demokratie vielleicht auch nicht mehr", sagte Vetter.
"Frau von der Leyen scheint das Internet als neues Feindbild ausgemacht zu haben und ignoriert in ihrem Vorgehen alle Argumente der Fachleute", heißt es in einer Stellungnahme des Arbeitskreises Zensur zu den Äußerungen der Ministerin. Die "Kampfzone" werde deutlich ausgeweitet.
"Es geht nicht mehr nur um gesellschaftlich einvernehmlich geächtete Schwerstkriminalität, sondern auch um individuelle Moralvorstellungen und Benimmregeln", hieß es weiter. Die Ministerin definiere dafür kurzerhand die im Grundgesetz verankerte Menschenwürde um: Vom Abwehrrecht gegen den Staat in eine Pflicht zum staatlichen Eingreifen.
- Nachricht versenden
- Kommentieren
- Hinweis einsenden
Diese Nachricht empfehlen:
Kommentare zu dieser News anzeigen
Beliebte Downloads
Neue Nachrichten
Beliebte Nachrichten
Videos
Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
Ich empfehle ...
WinFuture Mobil
Auch Unterwegs bestens informiert!Nachrichten und Kommentare auf
dem Smartphone lesen.
Meist kommentierte Nachrichten
Community
- Dr. Alcome - vor 0 Sekunden
in der Rubrik News - witek - vor 22 Sekunden
in der Rubrik News - Ludacris - vor 1 Minute
in der Rubrik News - coi - vor 2 Minuten
in der Rubrik News
Forum
-
Windows7 64but Installation
WinFutAl10 - vor 10 Sekunden -
Feature: Links auf Kommentar-Threads werden jetzt verlinkt
slurp - vor 42 Sekunden -
Win7 kein Ton
WinFutAl10 - vor 4 Minuten -
WIN XP Partition Erweitern klappt nicht im Explorer?
Mr. Floppy - vor 12 Minuten -
Mailanhang wird nicht mit Word geöffnet
ghekko - vor 55 Minuten
MSDN Online
News zu IT Pro- und Dev-Tools
Interaction Award für Windows Phone 7.5
08.02.2012
Neues im Microsoft All-In-One Code Framework
08.02.2012
Deutschsprachige Videoreihe zu Windows Azure
07.02.2012
MSDN & TechNet auf der CeBIT 2012
06.02.2012
Video: Cloud Computing & Recht
06.02.2012
'Kinect for Windows' verfügbar
03.02.2012
IT Camps auf dem SQL Server 2012 Launch
02.02.2012
MSDN Magazin im Januar
01.02.2012
Security: Internet Explorer und Zertifikate
31.01.2012





Schreiben Sie uns Ihre Meinung, bewerten Sie Kommentare oder diskutieren Sie mit anderen WinFuture.de Lesern!
Melden Sie sich jetzt kostenlos an