Kartellverdacht: Ermittlungen gegen Google Books
Man habe sich verschiedene Äußerungen zu dem Vertrag genauer angesehen und habe den Verdacht, dass er gegen geltende Gesetze verstoßen könnte, hieß es. Die Untersuchung befindet sich noch in einer sehr frühen Phase, wo sich noch keine Tendenz absehen lässt.
Auf jeden Fall soll aber tiefgehend geprüft werden, ob durch die Vereinbarung zwischen den Parteien negative Auswirkungen auf den Wettbewerb bestehen. Die zentrale Frage ist dabei eine bisher einmalige Lizenz, die Google zum Scannen und Veröffentlichen bestimmter Bücher erhielt.
Der Autorenverband hatte ursprünglich gegen Google geklagt, weil er das Urheberrecht durch das Google Books-Projekt verletzt sah. Im Oktober letzten Jahres konnten sich die Parteien gütlich einigen und der Suchmaschinenbetreiber zahlte 125 Millionen Dollar für bestimmte Rechte.
So erhielt er beispielsweise die Genehmigung, sämtliche Bücher frei zu verwenden, bei denen die Autoren oder Verlage gestorben sind, nicht mehr existieren oder nicht ausfindig gemacht werden können, um eine Nutzungsvereinbarung abzuschließen.
Diese Regelung sei bisher einmalig und werde nun überprüft. Es soll ausgeschlossen werden, dass Google sich eine Monopolstellung im Bereich digitalisierter Bücher aufbauen kann, indem das Unternehmen gerade diese recht freizügige Vereinbarung ausnutzt. Für gewöhnlich können Werke erst dann frei genutzt werden, wenn der Urheber länger als 50 oder 60 Jahre tot ist.
Auf jeden Fall soll aber tiefgehend geprüft werden, ob durch die Vereinbarung zwischen den Parteien negative Auswirkungen auf den Wettbewerb bestehen. Die zentrale Frage ist dabei eine bisher einmalige Lizenz, die Google zum Scannen und Veröffentlichen bestimmter Bücher erhielt.
Der Autorenverband hatte ursprünglich gegen Google geklagt, weil er das Urheberrecht durch das Google Books-Projekt verletzt sah. Im Oktober letzten Jahres konnten sich die Parteien gütlich einigen und der Suchmaschinenbetreiber zahlte 125 Millionen Dollar für bestimmte Rechte.
So erhielt er beispielsweise die Genehmigung, sämtliche Bücher frei zu verwenden, bei denen die Autoren oder Verlage gestorben sind, nicht mehr existieren oder nicht ausfindig gemacht werden können, um eine Nutzungsvereinbarung abzuschließen.
Diese Regelung sei bisher einmalig und werde nun überprüft. Es soll ausgeschlossen werden, dass Google sich eine Monopolstellung im Bereich digitalisierter Bücher aufbauen kann, indem das Unternehmen gerade diese recht freizügige Vereinbarung ausnutzt. Für gewöhnlich können Werke erst dann frei genutzt werden, wenn der Urheber länger als 50 oder 60 Jahre tot ist.
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