Sänger: Scharfe Kritik an RIAA und Filesharingurteil

Filesharing Der Sänger Richard Marx hat die Verurteilung der Filesharing-Nutzerin Jammie Thomas-Rasset zu einer Strafe von 1,9 Millionen Dollar verurteilt und den Musikbranchenverband RIAA scharf kritisiert.

Thomas-Rasset hatte zwar eine große Zahl von Musikdateien in ihrem Shared-Ordner freigegeben, allerdings spielten lediglich 24 Songs in dem Verfahren eine Rolle. Einer davon stammte von Marx und wurde während des Prozesses im Gerichtssaal als Beweisstück abgespielt.


"Ich bin beschämt, dass mein Name damit in Verbindung gebracht wurde", erklärte Marx. Zwar stünde für ihn außer Frage, dass die Nutzerin sich der Urheberrechtsverletzung schuldig gemacht habe, "aber diese Art von Machtdemonstration ist äußerst schmählich", so der Sänger. An Thomas-Rasset sei ein Exempel für etwas statuiert worden, das hunderttausende Nutzer täglich tun.

Marx führte in der Stellungnahme aus, dass er als professioneller Songschreiber die illegale Verbreitung von Musik im Internet schon längere Zeit beobachte. "Meine Sympathien liegen dabei schon immer beim normalen Musikfan, der immer wieder für die Interessen gieriger Major Labels missbraucht wird", so Marx weiter.

Diese Labels seien noch immer für den Vertrieb des größten Teils der Musik verantwortlich. "Anstatt aber die Branche zu pflegen und alles daran zu setzen, den Fans Musik in höchster Qualität anzubieten, reiben sie den Kunden auf um sich die Taschen zu füllen", sagte Marx.
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Das wird der Top Artikel heute :) Und wie recht er hat! Der letzte macht das Licht aus! Schönes Wochenende!
 
@adrrr: http://tinyurl.com/lku6px :)
 
@adrrr: Wenn ein Grammy Gewinner so was sagt, der seine Kohle mit solchen Labels verdient, dann hat das Gewicht.
 
MARX FOR PRESIDENT :D hehe hatten wir doch schonmal so ähnlich oder? :)
 
Dann sollte der gute Herr Marx mal ganz schnell die Kläger-Partei wegen unerlaubter öffentlicher Vorführung seines Songs verklagen, der "Wert" eines Songs wurde im Gerichtsurteil ja festgelegt. Vermutlich wird weder das Gericht noch der Ankläger eine GEMA-ähnliche Gebühr für die öffentliche Vorführung des Songs bezahlt haben und hat damit in zweierlei Hinsicht den Herrn Marx geschädigt: Image-Schaden und entgangene Einnahmen. Auf geht's, Herr Marx, stehen Sie zu Ihrem Wort!


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