Verfassungsklage gegen Hackerparagraph unzulässig

Recht, Politik & EU Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerden gegen den so genannten Hackerparagraphen als unzulässig abgewiesen. Die Entscheidung hat auch Folgen für neuere Gesetze.

Hintergrund ist die Einführung einer Regelung vor zwei Jahren, nach der die Herstellung und die Verbreitung von Software, die zum Ausspähen von Daten und für Einbrüche in Computersysteme gedacht ist, unter Strafe gestellt wird. Dies ist in den Pragaraphen 202a und 202b im Strafgesetzbuch festgehalten.


IT-Experten hatten bereits im Vorfeld gegen das neue Gesetz protestiert. Sie befürchteten, dass sie entsprechende Programme in Zukunft nicht mehr legal einsetzen dürfen. Administratoren verwenden schließlich im Prinzip die gleichen Tools wie potenzielle Angreifer, um Sicherheitslücken bereits im Vorfeld aufspüren und beheben zu können.

Deshalb wurden mehrere Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz eingereicht. Die Verfassungsrichter wiesen diese jedoch ab. Sie begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Kläger von dem Gesetz überhaupt nicht betroffen sind. Immerhin stelle das Gesetz klar, dass die fraglichen Tools mit einer entsprechenden kriminellen Intention beschafft werden müssten, was bei Administratoren aber nicht der Fall ist.

Nach Ansicht des Rechtsanwalts Udo Vetter kann die Entscheidung auch Folgen für mögliche Verfassungsbeschwerden gegen das gestern verabschiedete Gesetz zur Einführung von Netzsperren gegen Kinderpornographie haben. "Auch hier stellt sich ja die Frage, ob und inwieweit man als Internetnutzer unmittelbar betroffen ist", so Vetter.
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Damit müssen die gerade jetzt kommen!!? Stecken eben doch alle unter einer Decke
 
@Chrissi1993: ja ganz schön misteriös mein namensgenosse :P
 
Ich warte darauf, dass der erste Admin wegen diesem Gesetz hinter Gitter kommt -.- lange kanns ja nicht mehr dauern...
 
@gigges: Ich warte darauf das sich die Politiker bei den Hostern beschweren weil ständig Ihre Seiten gehackt werden... Da ich selbst bei einem Hoster Arbeite würde ich dem dann wahrscheinlich schreiben: Wir hätten unsere Systeme ja gerne vorher auf die Sicherheit getestet aber das wolltet Ihr ja nicht mehr bzw. habt es uns ja verboten. :-)
 
@derberliner06: Genau so sehe ich das auch. Wie hofft habe ich unsere Server mit Tools bearbeitet um zu schauen ob die Server sicher sind. Künftig werde ich das nicht mehr, weil ich dann ne Verurteilung bekomme, nur weil nen Richter das kriminelle Intentionen hinter vermutet -.- Tja und die Haftbarkeit für die Sicherheit der Server kann man im Notfall in den AGB ausgrenzen oder zumindest einschränken.


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