VZBV: Neues Datenschutzgesetz ist inakzeptabel

Recht, Politik & EU "Die große Koalition hat beim Datenschutz versagt", erklärte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), nachdem der am Montag ausgehandelte Kompromiss zur Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes durchgesickert ist. "Die Regierungsfraktionen haben das Selbstbestimmungsrecht der Verbraucher auf dem Altar der Wirtschaftsinteressen geopfert", sagte Verbandchef Gerd Billen. Der Koalitionskompromiss sei die Krönung der Datenschutzskandale der jüngsten Vergangenheit.

"Die Parlamentarier von Union und SPD dürfen sich jeden nun kommenden neuen Datenschutzskandal als persönlichen Verdienst ans Revers heften", so Billen. Der beim Datenschutzgipfel 2008 angekündigte Paradigmenwechsel sei nicht vollzogen worden.

Ziel der Novellierung hätte es sein müssen, das Selbstbestimmungsrecht der Verbraucher zu stärken und ihnen die Souveränität über ihre Daten zurückzugeben. Nicht der Widerspruch, sondern die Einwilligung hätte Grundlage für die Datenverarbeitung für Werbung und Marketing werden müssen.

Heute befassen sich die Fraktionen abschließend mit dem Gesetzentwurf. Stimmen sie der Vorlage zu, würde die Novelle morgen im Innenausschuss beraten und am Freitag im Bundestag verabschiedet. "Das Gesetz ist in dieser Form inakzeptabel. Wir fordern die Abgeordneten auf, die Novelle abzulehnen", erklärte Billen. Das Thema müsse in der kommenden Legislaturperiode unverzüglich wieder auf die Agenda.

Mit dem ausgehandelten Kompromiss seien auch weiterhin untergeschobene Einwilligungen zur Nutzung und Weitergabe persönlicher Daten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen möglich. Die in früheren Entwürfen noch enthaltene separate Einwilligung wurde aus dem Gesetz gestrichen.

Auch bei der angekündigten Abschaffung des so genannten Listenprivilegs seien die Koalitionspartner vor der Lobby der Direktmarketing- und Versandhandelsverbände eingeknickt. Ursprünglich hatte die Regierung die Losung ausgeben, den nach dem Listenprivileg möglichen Datenhandel ohne Zustimmung der Verbraucher gänzlich zu verbieten.

Nun wird die Nutzung listenförmiger Daten in einer Vielzahl von Fällen möglich sein. Zudem wird es weder ein generelles Koppelungsverbot noch das Verbandsklagerecht bei Datenschutzverstößen geben. Durch die vorgesehenen Übergangs- und Evaluationsfristen wird es außerdem mindestens drei Jahre dauern, bis dieses "vermurkste Gesetz" - so Billen - wieder neu angefasst wird.

Positive Maßnahmen wie die Ausweitung der Bußgeldtatbestände, Informationspflichten bei Datenschutzverstößen und verschärfte Anforderungen an die Auftragsdatenverarbeitung werden seiner Einschätzung nach nicht ausreichen. Die Koalitionsparteien hätten vor den Schreckgespenstern kapituliert, die von Wirtschaftsvertretern an die Wand gemalt wurden.
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