Facebook-Klage gegen StudiVZ wurde abgewiesen
Nach Auffassung der Richter liege "nicht zu übersehender Übereinstimmungen und Ähnlichkeiten der beiden Internetseiten keine unlautere Nachahmung vor", hieß es in einer Stellungnahme des Gerichts. Immerhin fehle eine entsprechende "Herkunftstäuschung".
Zurückgewiesen wurde auch die Behauptung der Facebook-Anwälte, die StudiVZ-Macher hätten sich unerlaubt Zugriff zu den PHP-Quellcodes ihres Social Networks verschafft und diese für ihren eigenen Dienst eingesetzt. Dafür hätten keine ausreichenden Belege vorgelegen, so das Gericht.
Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, kann Facebook binnen eines Monats in Berufung gehen. Dafür muss sich das Unternehmen an das Oberlandesgericht Köln wenden. Außerdem ist noch eine vergleichbare Klage vor einem kalifornischen Gericht anhängig.
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