
Der Medienindustrie dürfte es so aber kaum noch gelingen, den Anschlussinhaber zu ermitteln, wenn Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen festgestellt werden. Zwar hatte eine Gesetzesänderung kürzlich für eine leichtere Verfolgung solcher Vergehen gesorgt, indem sich die Anwälte der Rechteinhaber direkt und ohne ein Strafverfahren die Daten bei den Providern einholen können.
Allerdings bedarf es dazu weiterhin der Zustimmung eines Richters. Die Zusammenstellung der Beweise in einer Form, die von den Gerichten anerkannt wird, und die Laufzeit des Genehmigungsverfahrens übersteigen in den allermeisten Fällen die Frist von drei Wochen deutlich. Wenn der Rechteinhaber also die Erlaubnis vom Richter bekommt, sind die Daten beim Provider längst gelöscht.
Die neue Weisung der Datenschutzbehörde erging an die beiden Provider Tele2 und Lyse Tele. Sie ist aber auch für alle anderen Internet-Anbieter des Landes mit ihren insgesamt 1,6 Millionen Kunden bindend.
2009-06-11T11:18:00+02:00Christian Kahle
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