
In einer Stellungnahme hatte das für die Beschaffung zuständige Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) ausgeführt, dass für den Bedarf der Bundesverwaltung ein Wettbewerb zwischen den Anbietern aufgrund der "Besonderheiten des Auftrages" kurz- und mittelfristig ausgeschlossen sei, berichtete die 'Neue Züricher Zeitung'.
Dies bedeutet, dass es derzeit keine Alternativen für die von Microsoft bereitgestellten Produkte und Services gebe. In diesem Fall ist eine Ausschreibung nicht notwendig. Allerdings erklärten die Kläger, dass es der Open Source-Branche sehr wohl möglich ist, adäquaten Ersatz zu bieten.
Dies sieht offenbar auch das Gericht nach einer ersten Prüfung des Sachverhaltes so. Daher wird das Inkrafttreten des Vertrages ausgesetzt, bis der Fall endgültig geklärt ist.
2009-05-29T12:42:00+02:00Christian Kahle
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