Informatik-Verband wendet sich gegen Netzsperren

Recht, Politik & EU Die Gesellschaft für Informatik (GI) hält die von der Bundesregierung geplante Ergänzung des Telemediengesetzes (TMG) um eine Regelung zur Einführung von Internetsperren für unzureichend und der Sache wenig dienlich.

Stattdessen fordert sie die Strafverfolgungsbehörden in einer heute veröffentlichten Stellungnahme nachdrücklich auf, Straftäter gemäß § 184 b des Strafgesetzbuches (StGB) "Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften" wirksam zu verfolgen.

Bereits heute verfolgen Staatsanwaltschaften - wie sie Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Kinderpornographie Halle - Straftäter und die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und Ordnungsbehörden gehen gegen einschlägige Diensteanbieter und gegen den Host-Provider vor und lassen Webseiten - auch im Ausland - sperren, hieß es.


Zusätzlich will die Bundesregierung in Zukunft allerdings darüber hinaus kommerzielle Internet Service Provider (ISP) mit mindestens 10.000 Teilnehmern verpflichten, "geeignete und zumutbare technische Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang zu Telemedienangeboten, die in einer Sperrliste aufgeführt sind, zu erschweren".

Es reiche keinesfalls aus, den Zugriff auf pädophile Inhalte im Internet zu erschweren, so die GI. Vielmehr müsse von vornherein verhindert werden, dass solche Inhalte überhaupt erstellt und dann auch noch veröffentlicht oder weitergegeben werden. Sperrungen bewirken nicht, dass diejenigen, die Verbrechen an Kindern begehen, gefasst und verurteilt werden. Dies können nur Polizei und Staatsanwaltschaften erreichen.

Die Gesellschaft räumt zwar ein, dass Sperren durchaus helfen können, gegen bestimmte Inhalte im Netz vorzugehen. Die Weitergabe kinderpornografischer Inhalte erfolge aber kaum über Webseiten, Tatsächlich könne im Internet in der Regel nicht direkt auf Kinderpornographie zugegriffen werden; vielmehr sind die Adressen nur Eingeweihten bekannt und zugegriffen werden könne nur in geschlossenen Benutzergruppen und über Peer-to-Peer-Netzwerke.

"Eine Sperrung behördenbekannter Server durch das BKA hat also eine reine Alibifunktion und lenkt von der tatsächlich unzureichenden Strafverfolgung der Täter nur ab - zumal diese Sperrungen bisher ja schon durch die Staatsanwaltschaften und die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) angeordnet werden können", so die GI weiter.
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Ein weiterer Beweis dafür dass KiPo nur als Vorreiter für weitere Sperren gilt.
 
Die melden sich aber reichlich spät zu Wort, aber wenigstens Recht haben sie.
 
als ob das die lobbyisten im bundestag interessiert was irgendwelche verbände von sich geben. in letzter zeit wurden schon zu viele grundgesetzwiedrige gesetzte verabschiedet. wenn unsere justizia mal durchgrefien würde dann müssten die ganzen abgeordneten im bundestag längst im gefängnis sitzen die da für diese gesetze gestimmt haben. da merkt man das die gesetzte nicht für alle gelten und nur für die normalbürger. politiker bleiben von ihren verbrechen gegen das grundgesetz verschont. mittlerweile ist das grundgesetzt ziemlich verstümmelt. wer bitte glaubt denn noch an den rechtsstaat wenn sich politiker und die justiz selber nicht dran hält. nur noch der schein wird gewahrt.
 
Kümmert die Politiker eh nicht was Experten sagen. Wäre das der Fall, wär der Filter längst vom Tisch. Für mich kristallisiert sich immer mehr heraus, dass KiPo nur ein Vorwand ist um erheblich mehr Einfluss aufs Internet und die deutschen Surfer zu nehmen.
 
@DennisMoore: Mir scheint das eher so eine Art "Versuchsballon" zu sein, um mal festzustellen was so technisch an Netzsperren machbar ist und wie effektiv die dann auch sind. Und KiPo muss dann als Begründung herhalten.


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