Vorerst kein Verkaufsstopp für HTC-Smartphones
Damit darf HTC die beiden Google-Handys "Magic" von Vodafone und "G1" von T-Mobile weiterhin anbieten. Allerdings muss das Unternehmen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 7,5 Millionen Euro hinterlegen. Der Patentverwalter IP-Com aus München hatte geklagt, da HTC mit seinen Geräten wichtige UMTS-Patente verletzen soll. Vom Landgericht Mannheim hatte IP-Com Recht bekommen und drohte mit einem Importverbot.
Der Patentverwalter erklärte gegenüber dem 'Handelsblatt', dass man gut mit dem Beschluss leben kann, man allerdings auf eine Bestätigung gehofft hatte. Die Anwälte von HTC erklärten, dass die Entscheidung "relativ ungewöhnlich" ist. Demnach hat das OLG Karlsruhe klargemacht, dass man keine patentrechtliche Drohkulisse gegen HTC aufbauen will. Die für Donnerstag angesetzte Anhörung der beiden Parteien ist damit gestrichen.
Das Gericht begründet die aktuelle Entscheidung damit, dass HTC 85 Prozent seiner Umsätze in Deutschland durch den Verkauf von UMTS-Geräten erzielt. Der wirtschaftliche Schaden durch einen sofortigen Lieferstopp wäre im Vergleich zu den Folgen für IP-Com erheblich, da hier nur der verspätete Eingang von Lizenzgebühren auf dem Spiel steht. Mit einem Urteil im Hauptverfahren kann frühestens Anfang 2010 gerechnet werden.
Das OLG Karlsruhe bezieht zum Fall derzeit noch keine Stellung. Es sei noch "völlig offen", ob HTC die fraglichen Patente verletzt. Bei vorläufiger Betrachtung neigt man allerdings zur Meinung der Vorinstanz. Dies würde eine Bestätigung des Urteils gegen HTC bedeuten.
IP-Com kämpft derzeit an zwei Fronten, da gleichzeitig eine Klage gegen Nokia angestrebt wird. Auch hier geht es um UMTS-Patente, die der Handyhersteller verletzt haben soll. IP-Com fordert stolze 12 Milliarden Euro an Lizenzgebühren. Experten gehen davon aus, dass der Ausgang des HTC-Verfahrens großen Einfluss auf das Nokia-Verfahren haben wird.
Auch gegen Google hat IP-Com vor geraumer Zeit Klage eingereicht. Man geht davon aus, dass der Entwickler des Betriebssystems Android "technisch verantwortlich" ist. Ohne die Software von Google könnte beispielsweise das T-Mobile G1 nicht in Betrieb genommen werden.
Preisvergleich: Smartphones von HTC
Der Patentverwalter erklärte gegenüber dem 'Handelsblatt', dass man gut mit dem Beschluss leben kann, man allerdings auf eine Bestätigung gehofft hatte. Die Anwälte von HTC erklärten, dass die Entscheidung "relativ ungewöhnlich" ist. Demnach hat das OLG Karlsruhe klargemacht, dass man keine patentrechtliche Drohkulisse gegen HTC aufbauen will. Die für Donnerstag angesetzte Anhörung der beiden Parteien ist damit gestrichen.
Das Gericht begründet die aktuelle Entscheidung damit, dass HTC 85 Prozent seiner Umsätze in Deutschland durch den Verkauf von UMTS-Geräten erzielt. Der wirtschaftliche Schaden durch einen sofortigen Lieferstopp wäre im Vergleich zu den Folgen für IP-Com erheblich, da hier nur der verspätete Eingang von Lizenzgebühren auf dem Spiel steht. Mit einem Urteil im Hauptverfahren kann frühestens Anfang 2010 gerechnet werden.
Das OLG Karlsruhe bezieht zum Fall derzeit noch keine Stellung. Es sei noch "völlig offen", ob HTC die fraglichen Patente verletzt. Bei vorläufiger Betrachtung neigt man allerdings zur Meinung der Vorinstanz. Dies würde eine Bestätigung des Urteils gegen HTC bedeuten.
IP-Com kämpft derzeit an zwei Fronten, da gleichzeitig eine Klage gegen Nokia angestrebt wird. Auch hier geht es um UMTS-Patente, die der Handyhersteller verletzt haben soll. IP-Com fordert stolze 12 Milliarden Euro an Lizenzgebühren. Experten gehen davon aus, dass der Ausgang des HTC-Verfahrens großen Einfluss auf das Nokia-Verfahren haben wird.
Auch gegen Google hat IP-Com vor geraumer Zeit Klage eingereicht. Man geht davon aus, dass der Entwickler des Betriebssystems Android "technisch verantwortlich" ist. Ohne die Software von Google könnte beispielsweise das T-Mobile G1 nicht in Betrieb genommen werden.
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