Patentstreit: Verkaufsstopp für Android-Handys droht
So droht den Vertriebspartnern T-Mobile und Vodafone in Kürze ein Importstopp für die Android-Handys von HTC. Grund: Der Patentverwalter IP-Com hat für den 14. Mai eine Anhörung beim Oberlandesgericht Karlsruhe erreicht, in der entschiedenen wird, ob eine bereits bestehende einstweilige Verfügung gegen HTC vollstreckt wird.
Wäre dies der Fall, so müsste sofort nach der Verkündung der Import sämtlicher HTC-Handys mit UMTS nach Deutschland untersagt werden. Sollte das OLG die einstweilige Verfügung aufheben, so darf HTC seine Smartphone weiterhin ungehindert verkaufen, zumindest bis zum Beginn des Hauptverfahrens im Jahr 2010.
HTC soll angeblich bereits an einem Software-Update arbeiten, mit dem die strittige Technologie entfernt wird. IP-Com stellte nochmals klar, dass man die einstweilige Verfügung defintiv vollstrecken lassen will: "Wir haben die dafür erforderlichen Sicherheitsleistungen bereits hinterlegt", erklärte Geschäftsführer Frohwitter gegenüber dem 'Handelsblatt'.
Von dem Verkaufsstopp wären die Smartphones G1 und Magic betroffen, die von T-Mobile bzw. Vodafone verkauft werden. Das Magic will Vodafone erst in den kommenden Tagen anbieten und damit zur Konkurrenz aufschließen. In einer Stellungnahme erklärte der Mobilfunker, dass man die Sache nicht kommentieren will, da man von der Klage nicht direkt betroffen ist.
Für den Patentverwalter IP-Com ist der 14. Mai ein wichtiges Datum. In einer Antwort an das OLG Karlsruhe hat das Unternehmen bereits "nicht ersetzbare Schäden" geltend gemacht. Sollte das Gericht die einstweilige Verfügung nicht aufrecht erhalten, so wird kaum ein weiterer Hersteller Patentverträge abschließen und bestehende Kunden könnten die Zahlungen einstellen. Dazu gehören u.a. Samsung, LG und Sharp. Nokia hat die Technologie bislang nicht erworben.
Sollte es zu einem Importverbot kommen, würden die HTC-Smartphones nicht sofort aus den Regalen der Händler verschwinden. T-Mobile und Vodafone dürften genug Geräte auf Lager haben, um einige Wochen zu überbrücken.
Als Grundlage für das Vorgehen bezieht sich IP-Com auf ein Urteil des Landgerichts Mannheim vom 27. Februar 2009. HTC verletzt eine Reihe von Patenten, die "Serie 100" genannt werden. Die darin beschriebenen Technologien sind zwingend für den Betrieb von UMTS-Telefonen notwendig. Bereits im letzten Jahr wurde Nokia wegen der gleichen Angelegenheit auf Schadenersatz in Milliardenhöhe verklagt. Auch gegen Google hat IP-Com vor geraumer Zeit Klage eingereicht. Man geht davon aus, dass der Entwickler des Betriebssystems Android "technisch verantwortlich" ist. Ohne die Software von Google könnte beispielsweise das T-Mobile G1 nicht in Betrieb genommen werden.
Wäre dies der Fall, so müsste sofort nach der Verkündung der Import sämtlicher HTC-Handys mit UMTS nach Deutschland untersagt werden. Sollte das OLG die einstweilige Verfügung aufheben, so darf HTC seine Smartphone weiterhin ungehindert verkaufen, zumindest bis zum Beginn des Hauptverfahrens im Jahr 2010.
HTC soll angeblich bereits an einem Software-Update arbeiten, mit dem die strittige Technologie entfernt wird. IP-Com stellte nochmals klar, dass man die einstweilige Verfügung defintiv vollstrecken lassen will: "Wir haben die dafür erforderlichen Sicherheitsleistungen bereits hinterlegt", erklärte Geschäftsführer Frohwitter gegenüber dem 'Handelsblatt'.
Von dem Verkaufsstopp wären die Smartphones G1 und Magic betroffen, die von T-Mobile bzw. Vodafone verkauft werden. Das Magic will Vodafone erst in den kommenden Tagen anbieten und damit zur Konkurrenz aufschließen. In einer Stellungnahme erklärte der Mobilfunker, dass man die Sache nicht kommentieren will, da man von der Klage nicht direkt betroffen ist.
Für den Patentverwalter IP-Com ist der 14. Mai ein wichtiges Datum. In einer Antwort an das OLG Karlsruhe hat das Unternehmen bereits "nicht ersetzbare Schäden" geltend gemacht. Sollte das Gericht die einstweilige Verfügung nicht aufrecht erhalten, so wird kaum ein weiterer Hersteller Patentverträge abschließen und bestehende Kunden könnten die Zahlungen einstellen. Dazu gehören u.a. Samsung, LG und Sharp. Nokia hat die Technologie bislang nicht erworben.
Sollte es zu einem Importverbot kommen, würden die HTC-Smartphones nicht sofort aus den Regalen der Händler verschwinden. T-Mobile und Vodafone dürften genug Geräte auf Lager haben, um einige Wochen zu überbrücken.
Als Grundlage für das Vorgehen bezieht sich IP-Com auf ein Urteil des Landgerichts Mannheim vom 27. Februar 2009. HTC verletzt eine Reihe von Patenten, die "Serie 100" genannt werden. Die darin beschriebenen Technologien sind zwingend für den Betrieb von UMTS-Telefonen notwendig. Bereits im letzten Jahr wurde Nokia wegen der gleichen Angelegenheit auf Schadenersatz in Milliardenhöhe verklagt. Auch gegen Google hat IP-Com vor geraumer Zeit Klage eingereicht. Man geht davon aus, dass der Entwickler des Betriebssystems Android "technisch verantwortlich" ist. Ohne die Software von Google könnte beispielsweise das T-Mobile G1 nicht in Betrieb genommen werden.
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