 Die Bundesregierung hat heute einen Gesetzentwurf verabschiedet, mit dem die Sperrung von Internet-Seiten gesetzlich geregelt wird. Dieser bildet das Kernstück bei der Einführung von Kinderpornographie-Filtern.
Bestandteil ist auch ein Passus, nachdem Zugriffsversuche protokolliert werden. Datenschützer haben dies bereits kritisiert: Mit jedem Klick auf einen unbekannten Link laufe ein Anwender damit Gefahr, in den Datenbanken der Sperrsysteme zu landen und als Konsument von Kinderpornographie zu gelten.
Der Gesetzesentwurf soll die DNS-Sperrlisten legitimieren. Bisher wurde deren Einführung lediglich vertraglich zwischen dem Bundesfamilienministerium und fünf großen Providern geregelt. Tritt das Gesetz in Kraft, muss jeder größere Internet-Anbieter solche Filtersysteme einführen.
Der heute im Kabinett verabschiedete Entwurf umfasst Änderungen am Telemediengesetz (TMG) und am Telekommunikationsgesetz (TKG). Der Bundestag könnte noch vor der Bundestagswahl über das Papier abstimmen. Bisher bewegen sich die Provider mit ihren Verträgen in einer Grauzone, da ihnen ein Eingriff in den Datenverkehr über ihre Netze eigentlich untersagt ist.
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