
Eine offizielle Begründung für die Einordnung des Trackers in die Sperrlisten steht noch aus. Hinter der Sperrung könnte der Vorwurf stecken, das Angebot ermögliche den Zugang zu illegal angebotenen, urheberrechtlich geschützten Inhalten. Aber auch die Verfügbarkeit von Torrent-Dateien, die auf Pornos verweisen, kommt in Betracht.
Mit der Selbstverpflichtung soll offiziell verhindert werden, dass Minderjährige Zugang zu Inhalten erhalten, die nicht für ihr Alter geeignet sind. Allerdings wird so auch Erwachsenen der Zugriff auf Angebote verwehrt, die für sie legal sind. An den Sperrungen beteiligen sich alle fünf großen Anbieter von mobilen Breitband-Verbindungen in Großbritannien.
2009-04-21T16:58:00+02:00Christian Kahle
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