Microsoft: XP-Fälscher zu harten Strafen verurteilt
Microsoft hat mitgeteilt, dass es zusammen mit den bayrischen Behörden gelang, zwei Männern das Handwerk zu legen, die im großen Stil illegale Fälschungen von Windows XP hergestellt und in Umlauf gebracht haben sollen.
Das Amtsgericht München verurteilte zwei Computerhändler aus Nürnberg und München Ende März zu Haftrafen von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung und zur Zahlung einer Geldstrafe von je 3000 Euro. Sie hatten zuvor in Russland hergestellte Fälschungen von Windows XP verkauft.
Der Händler aus Nürnberg hatte mehr als 8500 gefälschte Installationsmedien von Windows XP Professional und die passenden Handbücher in Russland herstellen lassen. Später verkaufte er diese an seinen Kumpanen aus München, der sie wiederum zusammen mit gebrauchten Echtheitszertifikaten von OEM-Computern in den Handel brachte.
Die Echtheitszertifikate ("Certificate of Authenticity", COA) soll der Mann zuvor mit "Fön und Messer" von Tausenden alten Fertig-Rechnern entfernt haben. Erst als ein anderer Händler nach mehreren Weiterverkäufen eine genauere Prüfung der Ware vornahm, flog der Betrug auf. Beide Händler müssen bereits Schadenersatz in sechsstelliger Höhe an Microsoft zahlen.
In einer Stellungnahme erklärte Dr. Swantje Richters, Rechtsanwältin von Microsoft Deutschland: "COAs sind keine Lizenzen, sondern Echtheitszertifikate. Bei Originalware befinden sie sich entweder auf der Umverpackung oder (bei vorinstallierter Software) auf dem Gehäuse des Computers, auf dem die Software vorinstalliert ist".
"COAs dienen als Herkunftshinweis und beziehen sich immer auf die Ware, auf der sie von Microsoft oder den von Microsoft autorisierten Unternehmen angebracht wurden. Wer COAs ablöst und zusammen mit anderen Microsoft Produkten verkauft, täuscht seine Kunden darüber, wer die Echtheit garantiert. Das ist unzulässig, unabhängig davon, ob die Software, mit der die COA verbunden wird, echt ist oder nicht. COAs dürfen auch nicht einzeln verkauft werden."
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