
Die geplante Sperrung von Internet-Inhalten, die sich angeblich ausschließlich gegen Kinderpornographie richten soll, waren heute Thema im Bundeskabinett. Dort ist man sich grundsätzlich einig, eine entsprechende Regelung einzuführen.
Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) legte auf dem Treffen Eckpunkte für eine gesetzliche Regelung vor. Diese soll die rechtliche Grundlage für den Eingriff in den Internet-Verkehr bilden. Allerdings wolle man weiterhin auf freiwillige Verträge zwischen den Providern und den Behörden setzen, hieß es.
Diese werden von den meisten Internet-Anbietern bisher abgelehnt. So
weigerte sich beispielsweise die Deutsche Telekom, den Internet-Verkehr nur auf Grundlage einer solchen Vereinbarung zu filtern, ohne dass die Sperrungen durch ein Gesetz geregelt sind.
Auch Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte kürzlich Bedenken dazu geäußert, solche Filter nur auf Grundlage von Verträgen zu betreiben. "Dieser Weg ist verfassungsrechtlich problematisch",
sagte sie. Allerdings gibt es in der gesamten Regierung keine grundsätzliche Kritik an der Umsetzung solcher Sperrungen.
Gegner solcher Blockade-Systeme hatten in der Vergangenheit allerdings mehrfach
darauf hingewiesen, dass eine wirkliche Filterung solcher Inhalte technisch nicht umsetzbar ist. Die Sperrung der URL kann den Zugang höchstens etwas erschweren. Statt das Problem der Kinderpornographie auf diesem Weg halbherzig auszublenden, solle die Kraft besser in die Verfolgung der Anbieter gesteckt werden.
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