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Donnerstag, 12. März 2009   

Haft für Abgabe von Ü18-Spielen an Kinder gefordert

Recht, Politik & EUEltern, die ihren minderjährigen Kindern Computerspiele zugänglich machen, die nicht für ihr Alter geeignet sind, sollten vor Gericht gestellt werden. So sieht es der oberste Sittenwächter Neuseelands, Bill Hastings.

Einige solcher Fälle sollten genügen, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen, sagte er laut einem Bericht der Tageszeitung 'The Dominion Post'. Die gesetzlichen Grundlagen für eine entsprechende Anklage seien vorhanden. Sie werden aber bisher nur in anderen Fällen eingesetzt - wenn etwa gewaltbeherrschte Spiele von Händlern an Minderjährige abgegeben werden. Die Maximalstrafe liegt laut Gesetz bei drei Monaten Haft.

Es gehe nicht darum, in jedem Kinderzimmer einen Polizisten zu positionieren. "Es würde aber sicher der Abschreckung dienen, wenn einmal Eltern vor Gericht kommen, die ihren Kindern Spiele zugänglich machen, die erst ab 18 freigegeben sind", sagte Hastings.

Dies könne aber nur ein Teil einer besseren Umsetzung des Jugendschutzes sein. In erster Linie müssten Eltern aufgeklärt werden. "Ich denke, das Wort 'Spiel' führt manche Leute in die Irre", sagte er. Viele Eltern hätten im Vergleich zu ihren Zöglingen recht geringe Kenntnisse darüber, was entsprechende Produkte beinhalten.

Aber auch die Hersteller von Computerspielen hätten eine Verantwortung. Diese sollten überlegen, ob es nicht einen anderen Weg gebe, als immer extremere Gewalt darzustellen, so Hastings. Er bezog sich dabei exemplarisch auf den Titel "Manhunt", der als erstes Videogame in Neuseeland auf dem Index landete.
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Autor Autor: Christian Kahle RSS Feed RSS & ATOM Feeds
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