Australische Polizei soll Computer hacken dürfen
Das sieht ein neuer Gesetzentwurf der Regierung des Bundesstaates New South Wales vor, der in der vergangenen Woche ins Parlament eingebracht wurde. Zwei Beschränkungen sind dabei in der Vorlage verankert: Es bedarf einer richterlichen Genehmigung und es muss um Ermittlungen in Straftaten gehen, deren Höchststrafe bei mindestens sieben Jahren liegt.
Die beträfe beispielsweise auch die Suche nach Beweisen beim Verdacht auf den Besitz von die Herstellung oder den Vertrieb von Drogen, Verstöße gegen das Kriegswaffengesetz, Computerspionage und Geldwäsche. Kapitalverbrechen sind ohnehin mit einbezogen.
Die Genehmigung soll jeweils einen Zeitraum von 7 bis 28 Tagen umfassen. Die Ermittler können in diesem Rahmen mit Hilfe von Experten auch versuchen, in gesicherte Systeme und Netzwerke einzudringen, berichtet das US-Magazin 'CNet'.
Doch auch in Australien wird dieses Gesetz voraussichtlich nicht widerstandslos umzusetzen sein. Ähnlich wie in Europa, beispielsweise bei der Debatte um den Bundestrojaner in Deutschland, kritisieren Datenschützer, dass keine Kontrolle darüber besteht, was die Ermittler auf den Rechnern tun und die Betroffenen - anders als bei einer Hausdurchsuchung - nicht durch das Hinzuziehen von Zeugen geschützt sind.
Die beträfe beispielsweise auch die Suche nach Beweisen beim Verdacht auf den Besitz von die Herstellung oder den Vertrieb von Drogen, Verstöße gegen das Kriegswaffengesetz, Computerspionage und Geldwäsche. Kapitalverbrechen sind ohnehin mit einbezogen.
Die Genehmigung soll jeweils einen Zeitraum von 7 bis 28 Tagen umfassen. Die Ermittler können in diesem Rahmen mit Hilfe von Experten auch versuchen, in gesicherte Systeme und Netzwerke einzudringen, berichtet das US-Magazin 'CNet'.
Doch auch in Australien wird dieses Gesetz voraussichtlich nicht widerstandslos umzusetzen sein. Ähnlich wie in Europa, beispielsweise bei der Debatte um den Bundestrojaner in Deutschland, kritisieren Datenschützer, dass keine Kontrolle darüber besteht, was die Ermittler auf den Rechnern tun und die Betroffenen - anders als bei einer Hausdurchsuchung - nicht durch das Hinzuziehen von Zeugen geschützt sind.
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Christian Kahle
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