
Gegen das Gesetz gab es lange Zeit massiven Widerstand aus der IT-Branche. Immerhin verwenden Administratoren genau die gleichen Tools, um die Sicherheit von Netzwerken zu überprüfen. Eine strikte Umsetzung des Gesetzes würde entsprechende Tests auf legalem Weg praktisch unmöglich machen, wodurch die neue Regelung zu einer großen Rechtsunsicherheit führte.
Das 'iX'-Magazin verbreitete entsprechende Software im letzten Jahr auf einer beiliegenden "Sicherheits-CD". Die Staatsanwaltschaft Hannover sah nun aber keinen Grund, deshalb gegen Seeger vorzugehen. Wie der Verlag mitteilte, berief man sich dabei nicht auf den reinen Gesetzestext, sondern auch die dazugehörige Gesetzesbegründung des Bundestages.
Die Intention des Gesetzes liege in der Abwehr von weitergehenden Straftaten, die mit entsprechenden Programmen vorbereitet werden können. Deshalb ist zu berücksichtigen, mit welcher Absicht der jeweilige Anbieter die Software weitergibt. Soll sie zur Verbesserung des Schutzes von Netzen dienen, sei die Tat nicht strafbar.
Zwar ist die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Hannover nicht für andere Gerichte bindend, eine gewisse Leitlinie dürfte sie für den zukünftigen Umgang mit dem umstrittenen Paragraphen aber durchaus darstellen. Ein Interpretationsspielraum bleibt allerdings bestehen.
2009-03-10T15:43:00+01:00Christian Kahle
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