GdP will schnelles Handeln gegen Onlinekriminalität

Hacker Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert von der Politik deutlich bessere Ressourcen zur Bekämpfung der Internet-Kriminalität. Vor allem die Ausbildung müsse vorangetrieben werden.

Das sagte Bernhard Witthaut, GdP-Landesvorsitzender in Niedersachsen, gegenüber der 'Hannoverschen Allgemeinen Zeitung'. "Weil immer mehr Kriminelle mit dem weltweiten Datennetz arbeiten, muss sich die Polizei wesentlich besser darauf einstellen", so Witthaut.


Laut der Kriminalstatistik des Jahres 2007 stieg die Zahl der Straftaten im Internet zum Vorjahr bereits um 44 Prozent auf 21.500 Fälle an. Zwar ist die Aufklärungsquote mit 85 Prozent recht hoch, allerdings gibt es auch eine große Dunkelziffer an Vorfällen.

Um zukünftig effektiv handeln zu können, müsse mehr getan werden. "Es muss schnell und intensiv gehandelt werden, weil wir um Jahre hinterherrennen", sagte Witthaut weiter. Er forderte, dass jede Polizeidirektion ein eigenes Fachkommissariat für Internetkriminalität mit entsprechend ausgebildetem Personal erhält.
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"weil wir um Jahre hinterherrennen"...mir kommt das so rüber, als würden die nichtmal gehen...Vergesst mal die Leute...Solange die Gesetze die Forenbetreiber und Proxies im Ausland schützen, könnt ihr mit Lichtgeschwindigkeit voraus"rennen", es bringt nichts...
 
wozu hamma denn das BKA....die haben sich doch eh schon - dank neuen BKA Gesetz - einen Freischein für die totale Überachung von Bürgern gegeben.
 
@Forum: In diesem Fall geht es wohl eher weniger um die Online-Durchsuchung, vielmehr geht es wohl um solche Dinge wie eBay-Betrug oder andere Abzocken die es halt so im Internet gibt. Ich denke auch mal dass da so Kinderpornos drunter fallen usw. Das BKA-Gesetz ist da ja in einer ganz anderen Liga. Hier geht es mehr um "normale" Polizeiwachen und deren Ermittlungsmöglichkeiten.
 
@Tomarr: im Zeitungsartikel auf den verwiesen wird steht was von Botnetzen und Spamverand...na da wünsch ich mal viel Spass :-)
 
@Forum: Naja, sowas halt. Aber eben halt nicht in Bezug auf das BKA Gesetz so wie du es schreibst. Aber wenn du die Quelle gelesen hast, wieso dann der nicht zutreffende Kommentar?


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