USA: Musikindustrie gibt Klagen gegen Nutzer auf

Recht, Politik & EU Die US-Musikindustrie sieht sich im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen offenbar zu einem Strategiewechsel gezwungen. Massenklagen gegen tausende Internetnutzer soll es zukünftig nicht mehr geben.

Das berichtete das 'Wall Street Journal'. Seit dem Jahr 2003 ging die Musikindustrie gegen 35.000 Menschen, die über Filesharing-Plattformen Musik getauscht haben, juristisch vor. Gebracht hat dies wenig. Abschreckend wirkten die Klagen nur auf einen sehr kleinen Teil der Anwender.


Statt dessen entwickelte sich das Vorgehen zu einem Desaster in Sachen des öffentlichen Ansehens der Branche. Nicht nur mehrere Klagen gegen alleinerziehende Mütter, Kinder und Verstorbene, die in der Presse die Runde machten, schadeten dem Image. Auch sonst werden die großen Musikunternehmen von den Usern inzwischen als geldgierige Überbleibsel aus grauer Vorzeit wahrgenommen.

Statt direkt den Klageweg zu beschreiten, will man zukünftig enger mit den Providern zusammenarbeiten. Der Branchenverband RIAA hat bereits Abkommen mit mehreren großen Zugangsanbietern geschlossen, hieß es. Demnach werde man den jeweiligen ISP über entdeckte Urheberrechtsverletzungen informieren.

Die Internet-Anbieter sollen dem fraglichen Nutzer dann eine E-Mail schreiben, in der er aufgefordert wird, die Rechtsverstöße zu unterlassen. Fällt der Betroffene weitere Male auf, folgen zwei bis drei weitere Ermahnungen. Anschließend kann ihnen je nach Kooperationsvereinbarung zwischen Provider und RIAA der Internetzugang gekündigt oder eine Klage angehängt werden.
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Strike! :-)
 
@Antiheld: Ich wüsste nicht was daran so erfreulich ist?! Eine grundsätzliche Entscheidung, ob Massenabmahnungen (teilweise sogar rein Gewinnorientiert) durch Abmahn-"Rechts"anwälte, ist ja nie getroffen worden (weder hier noch wo anders. Die werden, auf Grund ihrer Lobbyarbeit, sicherlich neue Wege finden Raubmordkopierer an den Pranger zu stellen.
 
@The Grinch: finde diesen Weg in Ordnung, wer nach Ermahnung nicht lernt, gehört bestraft, sei es das kopieren von Software, Filmen oder Musik. Das sollte immer so gehandhabt werden. Wenn die das wirklich so durchziehen (das sehe ich noch nicht) ist es ein Anfang. Im Volksbewusstsein sollte sich langsam mal einhämmern das das illegale Herunterladen oder Kopieren von fremdem Eigentum nichtsdestotrotz ein Straftatbestand ist, egal wie leicht es durchzuführen ist und egal wie falsch man bei der Verfolgung dessen bisher vorgegangen ist. lg helly
 
@xcsvxangelx: Also ich habe die AGB meines Providers durchgelesen, und finde da nichts davon das Fileshareing verboten ist und zur Kündigung führt.
 
@IT-Maus: filesharing an sich ist doch auch nicht verboten. Gegen den Datenaustausch über Tauschbörsen ist grundsätzlich auch nichts einzuwenden, aber wer Software illegal herunterläd sollte mit den Folgen rechnen. Wenn du beim "filesharen" nachweislich gegen geltendes Recht verstößt kann dich dein Provider kündigen oder täusche ich mich da? EDIT: Habe mal in den AGB von t-online nachgeschaut: Folgendes ist hier zu finden: Es sind die nationalen und internationalen Urheber- und Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte sowie so die sonstigen gewerblichen Schutzrechte und Persönlichkeitsreche Dritter zu beachten. So damit sollte sich deine Frage beantwortet haben. Verstößt du also nachweilich gegen die AGB deines Providers, kannst du gekündigt werden. lg helly


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