
Allerdings halte man daran fest, dass Apple das Urheberrecht missbraucht, um einen Wettbewerb zu verhindern. Die Nutzungslizenzen, so Psystar, verletzen in ihrer jetzigen Form den Geist des freien Wettbewerbs und sind damit nicht rechtmäßig. Per Gerichtsbeschluss soll nun eine Änderung durchgesetzt werden.
Eine frühere Klage Psystars hatte das Gericht zurückgewiesen. Dem darin enthaltenen Vorwurf, dass Apple mit einer Koppelung des Betriebssystems an seine Hardware eine unzulässige Monopolstellung einnimmt, wollte der Richter nicht folgen.
In einem zusätzlichen Argumentationspunkt geht Psystar nun außerdem noch einen Schritt weiter: Apple soll demnach bewusst Code in Mac OS X eingefügt haben, der eine Kernel-Panic auslöst, sollte das Betriebssystem auf einem Fremdsystem installiert werden.
Dies habe man bei der Arbeit mit der Software herausgefunden. Für die eigenen Rechner musste man deshalb einen Workaround entwickeln, der dieses Code-Segment ausschaltet.
2008-12-11T10:53:00+01:00Christian Kahle
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