Heise erlebt nächste Niederlage im Slysoft-Prozess
In dem Verfahren wollte der Verlag sein Recht verteidigen, in journalistischen Beiträgen im Internet einen Link auf den Software-Hersteller Slysoft zu setzen. Dessen Produkt AnyDVD ermöglicht das Kopieren von DVDs, die mit einem Kopierschutz ausgestattet sind.
Das Urheberrecht verbietet es, solche Produkte zu verbreiten oder zu bewerben. Die bisherigen gerichtlichen Instanzen stuften so auch einen Link von Heise-online auf die Seite des Herstellers wegen der so genannten Mitstörerhaftung als Gesetzesverstoß ein.
Das Oberlandesgericht ging nun sogar einen Schritt weiter. Demnach habe der Verlag mit dem Link sogar Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung geleistet. Die im Grundgesetz verankerte Pressefreiheit decke ein solches Vorgehen nicht, hieß es.
Der Heise Verlag will gegen das Urteil nun beim Bundesgerichtshof in Revision gehen. Es müsse geklärt werden, ob sich ein Journalist in Deutschland wirklich dadurch strafbar machen kann, dass er seinen Lesern den Zugang zu Originalinformationsquellen und damit die eigene Meinungsbildung erleichtert, so Christian Persson, Chefredakteur von Heise-online.
Das Urheberrecht verbietet es, solche Produkte zu verbreiten oder zu bewerben. Die bisherigen gerichtlichen Instanzen stuften so auch einen Link von Heise-online auf die Seite des Herstellers wegen der so genannten Mitstörerhaftung als Gesetzesverstoß ein.
Das Oberlandesgericht ging nun sogar einen Schritt weiter. Demnach habe der Verlag mit dem Link sogar Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung geleistet. Die im Grundgesetz verankerte Pressefreiheit decke ein solches Vorgehen nicht, hieß es.
Der Heise Verlag will gegen das Urteil nun beim Bundesgerichtshof in Revision gehen. Es müsse geklärt werden, ob sich ein Journalist in Deutschland wirklich dadurch strafbar machen kann, dass er seinen Lesern den Zugang zu Originalinformationsquellen und damit die eigene Meinungsbildung erleichtert, so Christian Persson, Chefredakteur von Heise-online.
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