Mac-Kloner erlebt vor Gericht schweren Rückschlag
Psystar wollte feststellen lassen, dass Apple wettbewerbsfeindliche Praktiken anwendet, indem es ein geschlossenes System aus Hard- und Software vermarktet. Dies wäre ein wichtiger Erfolg bei der Verteidigung gegen eine Klage des Computer-Herstellers aus Cupertino gewesen, der den Verkauf von Mac-Klonen durch Psystar unterbinden will.
Apple setzt dabei auf die Lizenzverträge von Mac OS X. Laut diesen ist es Psystar nicht gestattet, seine Rechner mit dem System auszustatten. Nach Ansicht der Firma verletzt diese Klausel aber das Wettbewerbsrecht und wäre damit ungültig.
"Der Kläger konnte nicht schlüssig darlegen, dass Apples Betriebssystem so einzigartig ist, dass es kein potenzielles Konkurrenzprodukt gibt", urteilte Alsup. Das Gericht sieht also keinen wirtschaftlichen Nachteil für Psystar, wenn man auf ein anderes System wie Windows oder Linux zurückgreift.
Der Kläger kann nun binnen 20 Tagen Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen. Dies ist allerdings mit der Auflage verbunden, neue, schlüssige Argumente anzubringen, warum das Verfahren doch geführt werden sollte.
Apple setzt dabei auf die Lizenzverträge von Mac OS X. Laut diesen ist es Psystar nicht gestattet, seine Rechner mit dem System auszustatten. Nach Ansicht der Firma verletzt diese Klausel aber das Wettbewerbsrecht und wäre damit ungültig.
"Der Kläger konnte nicht schlüssig darlegen, dass Apples Betriebssystem so einzigartig ist, dass es kein potenzielles Konkurrenzprodukt gibt", urteilte Alsup. Das Gericht sieht also keinen wirtschaftlichen Nachteil für Psystar, wenn man auf ein anderes System wie Windows oder Linux zurückgreift.
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