Defektes PowerBook G4: Anwender verklagt Apple

Wirtschaft & Firmen Bereits am vergangenen Donnerstag hat der US-Amerikaner Giorgio Gomelsky den Computer-Konzern Apple wegen eines defekten PowerBook G4 verklagt. Nun strebt er wegen der Mängel an dem Notebook eine Sammelklage an.

Wie Gomelsky erklärte, ist der Speichersteckplatz des Gerätes kaputt, weshalb er das Notebook nicht mit mehr Arbeitsspeicher ausstatten kann. Apple wirft er vor, die Reparatur des defekten Gerätes abgelehnt zu haben, obwohl das Unternehmen von Problemen mit Speichersteckplätzen bei PowerBook G4-Systemen wusste und sogar ein kostenloses Reparatur-Programm angeboten hatte.


Das Reparatur-Programm für defekte Geräte wurde im Jahr 2006 ins Leben gerufen und endete im Juli 2008. Kostenlos repariert wurden dabei Modelle, die zwischen Januar und April 2005 hergestellt wurden. Das PowerBook von Gomelsky wurde seinen Angaben zufolge jedoch bereits im April 2004 gefertigt und fiel daher nicht in das Reparatur-Programm von Apple.

Wie aus der Klageschrift hervorgeht, hat Gomelsky daraufhin eine Online-Petition ins Leben gerufen, welche von knapp 4.500 PowerBook-Besitzern mit dem gleichen Problem unterzeichnet wurde. Eine Reparatur auf eigene Kosten schloss er kategorisch aus, da diese mit 500 US-Dollar eindeutig zu teuer sei.
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Aha nach 4 Jahren kommt er jetzt mit der Klage an oder hab ich da was falsch Verstanden? Nunja da wäre bei uns auch schon die Garantie abgelaufen...Mal sehen wies da weitergeht.
 
@Gnahhh: Möglicherweise kam erst jetzt die Notwendigkeit für mehr Speicher. Andererseits gibt's ja 'ne Menge merkwürdige Klagen in den USA.
 
@Islander: Nunja allerdings nach 4 Jahren...Was auch immer diese Notwendigkeit hervorruft, ich glaub nicht dasses da mit mehr Speicher getan is...Wie dem auch sei auf die Klageneigenarten der Ammis wollte ich nicht zu sprechen kommen aber da hst du recht.
 
@Gnahhh: vielleicht wollte er vista installieren :-p
 
@Gnahhh: Mir kommt das auch etwas merkwürdig vor. Zumal man ja gar nicht mehr nachweisen kann dass der Fehler bereits von Anfang an bestand. Die Reparaturaktion handelte ja betraf ja sein Modell offensichtlich nicht. Also rein vom gesunden Menschenverstand her hätte ich das ganze auch abgelehnt.


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