Telekom muss Call-by-Call und Preselection zulassen

Telefonie Die Deutsche Telekom ist vor Gericht mit ihrem Widerspruch gegen eine Verordnung der Bundesnetzagentur gescheitert, wonach sie weiterhin Call-by-Call und Preselection anbieten muss. Das Gericht bestätigte in seinem Urteil die Auffassung der Behörde, dass der Telekommunikationskonzern im Festnetz weiterhin marktbeherrschend sei. Ein Wegfall der Optionen würde dem in den letzten Jahren entstandenen Wettbewerb erheblichen Schaden zufügen.

Die Telekom hatte gefordert, dass die bisherigen Regelungen zumindest zum Teil aufgeweicht werden. Immerhin hätte sich eine Reihe weiterer Anbieter etabliert, die ebenfalls Festnetztelefonie anbieten und über einen nicht unwesentlichen Kundenstamm verfügen.

Der Branchenverband VATM, in dem sich mehrere Telekom-Konkurrenten zusammengeschlossen haben, begrüßte das Urteil. "Bei rund 40 Prozent der Gesprächsminuten entscheiden sich die Kunden auch heute noch für Call-by-Call oder Preselection", sagte Jürgen Grützner, Geschäftsführer des Verbandes. Die Optionen seien daher noch immer sehr wichtig für den Wettbewerb.
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