
Zwar seien auch einige Empfänger anderer Hersteller für den Premiere-Empfang zertifiziert worden. Dies sei aber nicht der Fall, wenn die Geräte über eine Aufnahmefunktion verfügen. Hinzu kommen Vertragsklauseln bei der Pay-TV-Bestellung, nach denen die Nutzung mit Geräten von Drittherstellern nicht gestattet ist.
Wie man seitens Matrixx' ausführte, liefe der Verkauf eines eigenen Gerätes unter der Marke Nanoxx deshalb vergleichsweise schlecht. Mit der Beschwerde beim Bundeskartellamt will das Unternehmen erreichen, dass der entsprechende Passus aus den Geschäftsbedingungen gestrichen wird.
2008-10-10T16:19:19+02:00Christian Kahle
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen