 Schon vor einiger Zeit hatte die Bundesnetzagentur die Deutsche Telekom dazu aufgefordert, die Verbindungsdaten ihrer Kunden künftig auch ohne richterlichen Beschluss freizugeben. Gegen diese Anweisung geht die Deutsche Telekom nun vor.
Wie ein Sprecher des Unternehmens im Interview mit der tageszeitung (taz) berichtet hat, habe man beim Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag zur Aussetzung der Regelung gestellt. Wie es heißt, sehe man bei der Telekom in der Aufforderung einen Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis.
"Es geht uns nicht darum, jemanden zu verklagen. Es geht darum, Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen, die Bundesnetzagentur eingeschlossen", erklärte der Sprecher. Die Verantwortlichen bei der Bundesnetzagentur zeigten sich von der Reaktion der Deutschen Telekom überrascht.
Wie es von dort heißt, gehe es nur um Daten wie Uhrzeit und Datum, mit welchen sich die Nutzer einer IP-Adresse nicht eindeutig bestimmen lassen würden. In einem bestimmten Fall, soll die Telekom laut taz-Informationen jedoch bereits Daten ohne richterlichen Beschluss an eine Staatsanwaltschaft, die gegen Tauschbörsennutzer ermittelt, herausgegeben haben.
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