Gericht: Keine Ermittlungsakten für Musikindustrie

Filesharing Das Landgericht Krefeld hat es der Staatsanwaltschaft untersagt, bei Ermittlungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Filesharing-Plattformen Akten an die Anwälte der Musikindustrie herauszugeben.

Damit verlieren diese eine wesentliche Quelle für die Personalien und Adressen, an die bisher Abmahnungen verschickt wurden. Das Gericht stellte in seiner Entscheidung das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung über die Interessen der Medienbranche, ihre Rechte zu schützen.


Das Urteil (Aktenzeichen 21 AR 2/08) erging in einem Rechtsstreit eines Hamburger Anwalts, der im Auftrag von sechs Musikunternehmens tätig war, gegen eine Firma aus Krefeld. Im Rahmen der Klage hatte die Staatsanwaltschaft die zur ermittelten IP-Adresse gehörenden Kundendaten bei der Deutschen Telekom abgefragt.

Als der klagende Anwalt Akteneinsicht verlangte, reichte die Firma Beschwerde ein. Das Landgericht stimmte dieser zu: Die Herausgabe der Akten inklusive der Adresse des Unternehmens sei rechtswidrig, hieß es. Die Ermittler hätten weder die Interessen der beiden Parteien in diesem Fall gegeneinander abgewogen, noch hatte der Firmeninhaber eine Möglichkeit, sich zu entlasten.

Aufgrund des Beschlusses wird es den Vertretern der Musikindustrie zukünftig schwerer fallen, auf diesem Weg an Daten von Tauschbörsennutzern zu kommen. Einige Staatsanwaltschaften leiten allerdings ohnehin bereits seit einiger Zeit schon keine Ermittlungen mehr ein, da sie sich von der Medienbranche ausgenutzt sehen (wir berichteten).
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Aber ab 1. Sept. kann sich die MI / FI die Daten ja direkt von den Providern holen."Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums"
 
@news1704: Da die Grund- und Bürgerrechte viel wichtiger sind, als irgendwelche Lobby-Hurerrei, muss der Abmahn M.A.F.I.A (Music And Film Industry Asociation) bei der rotzfrechen Bespitzelung im Telekomunikationsbereich dringend ein Riegel vorgeschoben werden, sonst wollen die demnächst noch alle Briefe und Päckchen durchleuchten und Bürger auf offener Straße in Selbstjustiz filzen!
 
@news1704: aber nur bei "schweren Straftaten" und nur nach richterlichem beschluss! Und wenn die Richter nicht zu blöd sind, werden "ein Album" noch keine schwere Straftat mit gewerblichen Ausmaß sein, so wie es die MI gerne hätte. Und dann werden sie auch weiter auf Granit beißen! Andernfalls wünsche ich den Richtern viel Spaß bei den Mengen von Beschlüssen die sie da zu bewältigen haben!
 
@news1704: Da die Grund- und Bürgerrechte viel wichtiger sind, als irgendwelche Lobby-H*rerrei (*Zensiert) muss der Abmahn M.A.F.I.A (Music And Film Industry Asociation) bei der rotzfrechen Bespitzelung im Telekomunikationsbereich dringend ein Riegel vorgeschoben werden, sonst wollen die demnächst noch alle Briefe und Päckchen durchleuchten und Bürger auf offener Straße in Selbstjustiz filzen!
 
@news1704: Genauso ist es, ...... ..... kennt jemand die Anwälte U + C? ... aus Regensburg?


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