Gab Microsoft im Streit mit der EU zu früh klein bei?
Wie der US-Wirtschaftsdienst Bloomberg berichtet, stimmten nur 7 der 13 EU-Richter bei ihrer Entscheidung im September 2007 gegen Microsoft. Die anderen sechs hatten gegen eine Strafe für den Softwareriesen gestimmt. Bloomberg will dies von zwei Quellen erfahren haben, die dem Gericht nahe stehen.
Microsoft hätte nach Einschätzung von Analysten eigentlich nur Einspruch einlegen müssen, um das Verfahren zu seinen Gunsten zu drehen. Die Redmonder hatten versucht, die EU-Strafe in Höhe von rund 500 Millionen Euro anzufechten, die von der EU-Wettbewerbskommission nach dem Monopolverfahren von 2004 verhängt wurde.
In Redmond erfuhr man nach Angaben einer Quelle von Bloomberg erst im Mai 2008 von der knappen Entscheidung der Richter. Nur gut einen Monat nach der Entscheidung im September hatte Microsoft zugestimmt, ausführliche Dokumente zu seinen in Windows verwendeten Protokollen zur Kommunikation mit anderen Rechnern und Druckern zu veröffentlichen.
Nach Einschätzung der von Bloomberg befragten Analysten hätte ein erfolgreicher Einspruch gegen die knappe Entscheidung unter Umständen die im Januar 2008 verhängte neue Rekordstrafe von fast 900 Millionen Euro verhindern können. Die Wettbewerbshüter der EU hätten wahrscheinlich von weiteren Ermittlungen abgesehen, heißt es.
Microsoft hätte nach Einschätzung von Analysten eigentlich nur Einspruch einlegen müssen, um das Verfahren zu seinen Gunsten zu drehen. Die Redmonder hatten versucht, die EU-Strafe in Höhe von rund 500 Millionen Euro anzufechten, die von der EU-Wettbewerbskommission nach dem Monopolverfahren von 2004 verhängt wurde.
In Redmond erfuhr man nach Angaben einer Quelle von Bloomberg erst im Mai 2008 von der knappen Entscheidung der Richter. Nur gut einen Monat nach der Entscheidung im September hatte Microsoft zugestimmt, ausführliche Dokumente zu seinen in Windows verwendeten Protokollen zur Kommunikation mit anderen Rechnern und Druckern zu veröffentlichen.
Nach Einschätzung der von Bloomberg befragten Analysten hätte ein erfolgreicher Einspruch gegen die knappe Entscheidung unter Umständen die im Januar 2008 verhängte neue Rekordstrafe von fast 900 Millionen Euro verhindern können. Die Wettbewerbshüter der EU hätten wahrscheinlich von weiteren Ermittlungen abgesehen, heißt es.
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