
Die Kundin hatte ihr iPhone 3G Mitte Juli erworben und schon bald festgestellt, dass die Transferraten beim Surfen im Internet, dem Abruf von E-Mails oder anderer Kommunikation nicht den Erwartungen entsprachen. Außerdem war es nur bei einem Viertel der Versuche möglich, mit dem Gerät das UMTS-Netz von AT&T zu nutzen. Außerdem habe es eine überhöhte Zahl von abgebrochenen Gesprächen gegeben.
Ihr Wohnort ist aber von Seiten AT&Ts voll mit UMTS ausgebaut, die Netzabdeckung ist also gewährleistet. Smith ist mit ihren Problemen nicht allein, schließlich häufen sich die Beschwerden wegen schlechten UMTS-Empfangs beim iPhone 3G schon seit der Markteinführung. Apple hat zwar versucht mit einem Update nachzubessern, dies brachte jedoch keine wirkliche Abhilfe.
Smith sucht deshalb weitere iPhone 3G-Besitzer, die sich an ihrer Klage beteiligen wollen, so dass eine Sammelklage daraus werden kann. Sie und ihre Anwälte gehen davon aus, dass es Tausende mögliche Mitkläger gibt. Ziel der Klage ist es, Ersatz für die "defekten" Geräte zu erhalten und außerdem Schadenersatz in undefinierter Höhe zu erwirken.
2008-08-21T09:33:31+02:00Roland Quandt
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