US-Grenzbeamte dürfen Notebooks beschlagnahmen
Entsprechende Richtlinien wurden nun vom Ministerium für Heimatschutz erlassen. Demnach muss für die Beschlagnahmung kein Anfangsverdacht vorliegen. Damit setzte das Ministerium ein früheres Gerichtsurteil in eine Bundesrichtlinie um.
Die Grenzbeamten können die Inhalte von der Festplatte auch kopieren und an andere Behörden weiterreichen. Privatunternehmen dürfen für Übersetzungen, Entschlüsselung und andere technische Aufgaben herangezogen werden.
Eingezogen werden dürfen alle Geräte, die Informationen in digitaler oder analoger Form speichern können. Neben Notebooks trifft dies also auch Handys, USB-Sticks, iPods, Pager oder Magnetbandkassetten.
Selbst in höchsten Kreisen der Politik regt sich allerdings inzwischen Widerstand gegen die Richtlinie. So kündigte mit Russell Feingold ein Senator der Demokraten an, einen Gesetzesentwurf einbringen zu wollen, der das Recht auf Durchsuchungen auf einen ersten Anfangsverdacht einschränkt.
Die Grenzbeamten können die Inhalte von der Festplatte auch kopieren und an andere Behörden weiterreichen. Privatunternehmen dürfen für Übersetzungen, Entschlüsselung und andere technische Aufgaben herangezogen werden.
Eingezogen werden dürfen alle Geräte, die Informationen in digitaler oder analoger Form speichern können. Neben Notebooks trifft dies also auch Handys, USB-Sticks, iPods, Pager oder Magnetbandkassetten.
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Christian Kahle
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