
Enthalten sind verschiedene Vorschläge für neue Gesetze. So sollen Zollbeamte, die Produkte entdecken, die gegen das Urheber- oder Markenrecht verstoßen, zukünftig direkt den Rechteinhaber informieren. Dabei will die Industrie stets auch die persönlichen Daten der Verursacher ausgehändigt bekommen.
Der Datenschutz bei den Internet-Providern soll außerdem aufgehoben werden. Diese müssten, würde das Papier in dieser Form umgesetzt, auf Verlangen die Identität von Nutzern offenlegen, ohne dass die Medienindustrie Beweise für Urheberrechtsverletzungen vorlegen muss. Auch die Durchsuchung von Notebooks und MP3-Playern nach illegal kopierten Inhalten durch Zoll-Beamte will man zur Diskussion stellen.
Weiterhin fordern die Autoren höhere Strafen für Urheberrechtsdelikte, um die Abschreckung zu erhöhen. Die Medienindustrie will bei deren Festsetzung durch die Gerichte außerdem mitreden dürfen.
An den Verhandlungen über das ACTA beteiligen sich derzeit die USA, die EU, Kanada, Japan und Australien. Bisher ist über die Inhalte der Gespräche nur wenig nach außen gedrungen. Bürgerrechtler beklagen deshalb die mangelnde Transparenz, mit der ein solch tiefgreifendes Abkommen entworfen wird.
2008-07-30T13:47:00+02:00Christian Kahle
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