CCC: "Hackerparagraph" muss abgeschafft werden

Recht, Politik & EU Der Chaos Computer Club (CCC) hat die Rücknahme des so genannten Hackerparagraphen (§ 202c StGB) gefordert. Dieser führe zu sinkender Sicherheit im IT-Bereich und laufe dem Ziel des Gesetzgebers direkt entgegen.

In einem Bericht an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), das derzeit eine Verfassungsbeschwerde gegen die neue Regelung zu untersuchen hat, untersuchte der CCC die Auswirkungen der Strafrechtsänderung. Diese verbietet das Programmieren, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen von so genannten Hackertools.


Diese Programme seien für die tägliche Arbeit von Netzwerkadministratoren und Sicherheitsexperten allerdings notwendig sind, hieß es. Aus dem neuen Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme ergibt sich nach Ansicht des CCC, dass jeder die eigenen Computersysteme auf Sicherheitslücken testen können muss.

Dazu werden allerdings geeignete Programme und ein öffentlicher Informationsaustausch benötig. Das Risiko eines Ermittlungsverfahrens gegen diejenigen, die Sicherheitslücken suchen oder erforschen, habe sich mit dem Inkrafttreten des § 202c StGB aber verschärft.

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Seh ich genauso. Man wird jawohl noch seinen eigenen PC auf Sicherheitslücken testen dürfen. Und dazu benutzt man nun mal auch sogenannte "Hacker-Tools"...
 
@herbhollywood: Blödsinn !!! Niemand verbietet Ihnen Tools Herzustellen zum Testen der Sicherheit in Netzwerken, diese könnte man sogar für ein kleines Endgeld vertreiben. Nein bewußt für Häcker hergestellte Tools und deren Seiten gehören verboten. Da hier nicht die Kundschaft dahinter steht die seriöse Absichten hat. Es gibt einfach zu viele Skriptkiddies im Netz. Aber auch Leihen finden schnell die simpel zu bedienenden Tools auf solchen Seiten und können damit fremde Systeme angreifen. Genau das gehört unterbunden. Niemand hat etwas gegen Programmierer die im Sinne der Sicherheit im Netz arbeitet.
 
@jlib: Und warum fallen dann Portscanner und Tools wie Wireshark auch unter diesen Paragraphen?
 
@DennisMoore: Gibt einige freeware und auch shareware die genau das erfüllt aber nicht verboten ist. Woher hast du das? Na einige Tools von unseriösen Programmierern fallen betimmt unter dieses Gesetz. Sonst wären ja die Portscans auf einigen Vierenherstellerseiten wie Symantec etz auch verboten. Das ist mit der Einwilligung des Systembenutzers absolut legal. Das ist auch genau der Punkt. Ohne Kenntnis und Einwilligung eines Benutzers des angegriffenen System solche Portscans zu betreiben, ist strafbar.
 
@jlib: Was du da schreibst tut echt grad ein wenig weh... Kann es sein das du dich nicht wirklich mit diesem Thema befasst hast? Meinst du denn der Chaos Computer Club will einfach nur legal hacken/cracken dürfen? Programme wie z.B. Wireshark sind in einigen Brachen einfach nicht weg zu denken und müssen benutzt werden! Das Gesetz verbietet den Umgang mit solch einer Software aber... Ich sehe das jetzt eher so das die "Hacker" die wirklich ahnung haben solche Programme auch Coden können, wobei der Systemadministrator nicht mal ein solches Programm zur eigenen Sicherheit benutzen darf... Erkennst du vielleicht welche Auswirkungen das ganze haben könnte? Nein? Ich verrate es dir, ein vom Systemadministrator nicht überwachbaren System kann ganz einfach mit nem selbst gecodetem Prog. vom "Hacker" überprüft und ggf. befallen werden ohne das der Admin das mitbekommt oder überhaupt von der Lücke wissen konnte... Und die Portscanner von ANTI-Virenherstellern sind ja wohl eher ein Witz, als eine zuverlässige Systemüberprüfung... Vielleicht kannst du mir ja aber ein paar freeware programme nennen die den vollen Umfang eines Portscanners wie Wireshark anbieten und nicht unter diesen Paragraphen fallen, dafür wär ich dankbar. MFG deReen


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