Gericht: Forscher dürfen Smartcard-Hack publizieren
Der zuständige Richter im niederländischen Arnhem wies eine Klage der ehemaligen Philips-Halbleitersparte ab. Damit können Details über Sicherheitslücken in Smartcards mit dem "Mifare Classic"-Chip veröffentlicht werden.
Die Karten kommen unter anderem als elektronische Tickets bei verschiedenen Nahverkehrsgesellschaften zum Einsatz. Die Forscher konnten unter anderem die "Oyster Card" der Londoner U-Bahn klonen und so umsonst fahren.
Nach Angaben des Gerichts wiege das Recht auf Redefreiheit schwerer als die wirtschaftlichen Interessen NXPs. Dieses Grundrecht könne nur eingeschränkt werden, wenn eine drängende Gefahr für die Gesellschaft besteht.
Bei NXP sieht man sich jedoch weiterhin im Recht. Es sei unverantwortlich von den Sicherheitsexperten, solche Informationen zu veröffentlichen. Damit würden sie vor allem Kriminellen in die Hände spielen, so Christophe Duverne, Geschäftsführer der Identification-Sparte bei NXP.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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