EU: Die meisten Klingelton-Anbieter sind unseriös

Recht, Politik & EU Die EU-Komission will verstärkt gegen unseriöse Anbieter von Klingeltönen und Hintergrundbildern für Handys vorgehen. Vier von fünf Firmen in diesem Bereich betreiben kein faires Geschäft, so das Ergebnis einer Untersuchung.

Es sie offensichtlich, dass die Kunden "abgezockt" werden, so Meglena Kuneva, EU-Kommissarin für Verbraucherschutz. In Deutschland wurden so beispielsweise zwei von drei geprüften Anbietern als unseriös eingestuft.


Insgesamt wurde das Geschäftsgebahren von 558 Unternehmen in den 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie in Norwegen und Island überprüft. Jedes zweite würde demnach auf seinem Online-Auftritt irreführende Informationen über die realen Preise bereithalten. Die Kosten seien oft nur schwer oder gar nicht zu finden.

Die von der EU eingeforderten Angaben zum Anbieter würden bei 70 Prozent der Web-Seiten fehlen. Geschädigte seien vor allem Kinder, denen noch die nötige Erfahrung mit solcher Geschäftemacherei fehlt, betonte Kuneva.

Die EU-Kommissarin forderte die Mitgliedsstaaten auf, möglichst schnell gegen die unseriösen Anbieter vorzugehen. Dafür würde die bestehende Rechtslage ausreichen. Zusätzliche, verschärfende Regelungen seien unnötig. Kuneva kündigte an, gegen Länder, die nicht entsprechend aktiv würden, ein Verfahren einzuleiten.
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Schon Recht, gegen die Abzocke unserer Kiddies muss mal was getan werden.
 
Ist denn nicht ein Vertrag sowieso für das Handy ab (16) 18 Jahren erlaubt ? Jetzt frage ich mich wieso finde ich Kinder darin wieder ?
 
@justpictures.net.tc: 26???? Informiere dich erstmal! nach deutschem Recht ist Kind, wer noch nicht 14, Jugendlicher, wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Siehe z.B. Jugendschutzgesetz § 2 Absatz 1, Strafgesetzbuch § 176 Absatz 1. Im Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 2) ist die Grenze jedoch erst bei 15 Jahren gezogen.
 
Wo hatte ich diese News vorgestern schon gelesen? Hmm. Dort wurde jedenfalls erwähnt, daß "unter anderem Jamba" zu den Abzockern gehört. Nun, daß ist wohl schon klar, aber diese Info sollte nicht unterschlagen werden.
 
"Es sie offensichtlich, ..." Tippfehler^^ hihi


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