 Der Bayerische Landtag hat am gestrigen Donnerstag die Einführung der heftig umstrittenen Online-Durchsuchung beschlossen. Vor allem die Tatsache, dass die Ermittler heimlich Wohnungen betreten dürfen stößt dabei auf heftige Kritik.
Wie es heißt, konnte das neue Polizeiaufgabengesetz nur durch die Mehrheit der CSU im Landtag beschlossen werden. Die Opposition stört sich vor allem an Paragraph 34d, der das heimliche Eindringen von Polizeibeamten in die Wohnungen der Verdächtigen erlaubt.
Für den Fall, dass dabei "dringende Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person" besteht sei der verdeckte Zugriff erlaubt. Dabei ist es auch nicht verboten, dass die Ermittler die Daten Dritter erheben.
Einzig Daten die den "Kernbereich der privaten Lebensgestaltung" betreffen dürfen nicht von den Ermittlern erhoben werden. Falls sie auf entsprechende Datensätze stoßen müssen diese gelöscht oder einem Richter vorgelegt werden. Dieser entscheidet dann über das weitere Vorgehen. Die Opposition und Datenschützer sind empört über die heimlichen Durchsuchungen.
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