Spiele-Magazin: 'Atari greift unsere Pressefreiheit an'
"Mit diesem 'Test' verstoßen Sie gegen geltendes Recht und verletzen die Rechte unserer Mandantin", schrieb Ataris Anwalt nach Angaben des Magazins. Der Vorwurf: Der gestrige Artikel könne nicht auf der Verkaufsfassung des Spiels beruhen, da diese erst heute in den Handel kommt. Gleichzeitig würden geltende Standards für Warentests missachtet.
Laut Atari-Anwalt verschaffe sich das Magazin einen "unlauteren Vorsprung" vor anderen Publikationen. Man forderte, den Artikel unverzüglich von der Web-Seite zu entfernen. Der Streitwert wurde auf 50.000 Euro beziffert.
4Players-Chefredakteur Jörg Luibl weist die Vorwürfe zurück. Es sei eine "Frechheit", dass der Anwalt hinsichtlich der Herkunft des Spieles erklärt: "Einzig denkbare Erklärung wäre, dass Ihr 'Test' auf einer illegal downgeloadeten Version basiert." Wie Luibl ausführt, habe man den Titel vorab von einem Spielehändler erhalten, bei dem das Produkt bereits einige Tage vor Verkaufsstart zugestellt wurde.
Eine andere Möglichkeit hat die Redaktion offenbar nicht gehabt. Den Angaben zufolge habe man trotz Anfrage nicht wie üblich vorab ein Rezensionsexemplar für die Berichterstattung erhalten. Bereits zuvor soll Atari versucht haben, Einfluss auf die Tätigkeit der Redaktion zu nehmen: Nachdem eine Vorschau auf das Spiel erschien, zog der Spiele-Hersteller seine bereits gebuchte Werbekampagne zurück, so Luibl.
Die Vorwürfe Ataris über eine verfrühte Berichterstattung sind nach Ansicht Luibls auch deshalb absurd, weil sogar Print-Magazine bereits mit Tests des Spiels verfügbar sind. Unter dessen sollen aber auch zwei norwegische Online-Magazine von Ataris Anwälten kontaktiert worden sein.
Weitere Informationen: Stellungnahme von 4Players
Laut Atari-Anwalt verschaffe sich das Magazin einen "unlauteren Vorsprung" vor anderen Publikationen. Man forderte, den Artikel unverzüglich von der Web-Seite zu entfernen. Der Streitwert wurde auf 50.000 Euro beziffert.
4Players-Chefredakteur Jörg Luibl weist die Vorwürfe zurück. Es sei eine "Frechheit", dass der Anwalt hinsichtlich der Herkunft des Spieles erklärt: "Einzig denkbare Erklärung wäre, dass Ihr 'Test' auf einer illegal downgeloadeten Version basiert." Wie Luibl ausführt, habe man den Titel vorab von einem Spielehändler erhalten, bei dem das Produkt bereits einige Tage vor Verkaufsstart zugestellt wurde.
Eine andere Möglichkeit hat die Redaktion offenbar nicht gehabt. Den Angaben zufolge habe man trotz Anfrage nicht wie üblich vorab ein Rezensionsexemplar für die Berichterstattung erhalten. Bereits zuvor soll Atari versucht haben, Einfluss auf die Tätigkeit der Redaktion zu nehmen: Nachdem eine Vorschau auf das Spiel erschien, zog der Spiele-Hersteller seine bereits gebuchte Werbekampagne zurück, so Luibl.
Die Vorwürfe Ataris über eine verfrühte Berichterstattung sind nach Ansicht Luibls auch deshalb absurd, weil sogar Print-Magazine bereits mit Tests des Spiels verfügbar sind. Unter dessen sollen aber auch zwei norwegische Online-Magazine von Ataris Anwälten kontaktiert worden sein.
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