
Nicht nur was das Design angeht, sondern auch in Bezug auf die Namensgebung und die Verpackung soll Nyko gegen die Patente des japanischen Elektronik-Konzerns verstoßen haben. In der Anklageschrift heißt es, dass das Produkt von Nyko gänzlich "in Form, Farbe und Material dem Original von Nintendo entspricht.
Nintendo fordert deshalb zum einen den Verkaufsstop für den Wireless Nunchuck und zum anderen Schadenersatz in nicht genannter Höhe. Für den Peripheriegeräte-Hersteller kommt die Anklage anscheinend überraschend. "Wir haben nicht bewusst das geistige Eigentum von irgendwem verletzt und überprüfen die Vorwürfe derzeit", so C.C. Swiney, Sprecher von Nyko im Telefoninterview mit unseren Kollegen von Bloomberg.
2008-06-14T11:47:00+02:00Markus Pytlik
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