 Schon seit längerem fordern deutsche Verleger von den beiden öffentlich-rechtlichen TV-Sendern ARD und ZDF eine Einschränkung der Online-Angebote. Der Grund ist, dass sie eine Konkurrenz für ihre privat finanzierten journalistischen Online-Auftritte sehen.
Der gleichen Meinung war nun auch die Rundfunkkommission der Länder. Diese hat nach Angaben des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz, dem hessischen Regierungschef Roland Koch, am gestrigen Donnerstag dem Entwurf für den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zugestimmt hat.
Nach dem Wunsch der Rundfunkkommission der Länder, sollen künftig auf den Internetseiten von ARD und ZDF lediglich sendungsbezogene Inhalte zu finden sein. "Es wird keine Kontaktbörsen, Beratungsdienste oder Freizeittipps im Internet bei ARD und ZDF geben", erklärte Koch. Ein endgültiger Beschluss über die Einschränkung der Online-Angebote soll jedoch erst im Oktober gefällt werden.
Zuvor wollen die Ministerpräsidenten mit den beiden öffentlich-rechtlichen Sendern, den deutschen Medienverbänden und der EU-Kommission über den Entwurf diskutieren. Auch die Berichterstattung für Sportereignisse soll eingeschränkt werden. Entsprechende Informationen zu den Großereignissen sollen 24 Stunden im Netz bereitgestellt werden. Andere Angebote könnten dem Entwurf nach bis zu einer Woche lang verfügbar sein.
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