 Im Januar wurde bekannt, dass Bayern bei der heftig umstrittenen Online-Durchsuchung einen Alleingang starten will. Mit der Ausweitung der Durchsuchung auf weitere Bereiche und das Eindringen in die Wohnungen Verdächtiger stößt man jedoch auf heftige Kritik.
Die bayerische Datenschutzbehörde erklärte nun, dass sie das heimliche Betreten und Durchsuchen von Wohnungen im Vorfeld der Online-Durchsuchung für verfassungsrechtlich sehr bedenklich hält. "Bayern erweist sich erneut als risikofreudiger Pionier auf dem Feld verfassungsrechtlich problematischer Regelungen", erklärte Karlheinz Worzfeld, stellvertretender Landesdatenschützer.
Die Pläne der Bundesregierung sehen zwar ähnlich wie der bayerische Entwurf das heimliche Betreten der Wohnung von Verdächtigen vor, erlauben jedoch nicht die Durchsuchung der Wohnung. In den entsprechenden Plänen der bayerischen Landesregierung sehen Datenschützer einen Verstoß gegen das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung.
Bayerns Justizministerin Merk erklärte noch vor wenigen Monaten, dass die Online-Durchsuchung nur bei schweren Straftaten eingesetzt werden soll. Dazu würden beispielsweise Kinderpornografie oder Terrorismus zählen. Laut Worzfeld besteht jedoch die Gefahr, dass die Durchsuchungen auch schon bei geringeren Straftatbeständen eingesetzt werden.
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