
Dabei wurde eine große Anzahl von CDs und DVDs beschlagnahmt. Nun soll geprüft werden, ob sich auf den Datenträgern illegale Kopien befinden. Weiterhin werde untersucht, ob die beiden Beamten auch ihren Dienstrechner zum Brennen von urheberrechtlich geschützten Inhalten nutzten.
Wie die Polizei weiter ausführte, konnte der Anfangsverdacht der unrechtmäßigen Vorteilsnahme bereits ausgeräumt werden. Der Anzeigende hatte angegeben, dass einer der Beamten möglicherweise mit einem geschenkten Notebook bestochen worden sei. Das bestätigte sich aber nicht, hieß es.
2008-06-02T11:27:29+02:00Christian Kahle
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen