Online-Auktionshäuser für Markenverstöße haftbar

Recht, Politik & EU Online-Auktionshäuser können für Markenrechts- verletzungen mit haftbar gemacht werden, die von Anbietern auf ihrer Pattform begangen werden. Das hat der Bundesgerichtshofs (BGH) laut einer heute veröffentlichten Mitteilung entschieden.

Hintergrund ist ein seit mehreren Jahren andauernder Rechtsstreit zwischen dem Uhren-Hersteller Rolex und der ehemaligen Auktionsplattform Ricardo.de. Ein Anbieter hatte gefälschte Rolex-Uhren über die Web-Seite zum Verkauf angeboten und dabei eindeutig als Plagiate gekennzeichnet. Der Kläger stellte daraufhin einen Unterlassungsantrag gegen Ricardo.


Ein Auktionsanbieter muss - wenn er von einem Markeninhaber auf eine klar erkennbare Rechtsverletzung hingewiesen wird - nicht nur das konkrete Angebot unverzüglich sperren, sondern grundsätzlich auch Vorsorge dafür treffen, dass es nicht zu weiteren entsprechenden Markenverletzungen kommt, so das Urteil.

Wie der BGH betonte, dürften keine unzumutbaren Prüfungspflichten auferlegt werden, die das gesamte Geschäftsmodell in Frage stellen würden. Allerdings sei der Betreiber der Plattform verpflichtet, "technisch mögliche und zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, damit gefälschte Rolex-Uhren gar nicht erst im Internet angeboten werden können".

Ricardo.de sei im Vorfeld bereits auf frühere Markenrechtsverletzungen durch den Anbieter hingewiesen worden. Das Unternehmen hätte daraufhin Vorsorge treffen müssen, damit es nicht zu weiteren Verstößen kommt. Das Auktionshaus konnte allerdings nicht nachweisen, dass man aktiv wurde, und neuerliche Replika-Angebote aber trotz Kontrollen nicht verhindert werden konnten. Deshalb befand das Gericht den Unterlassungsantrag für gerechtfertigt.
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Find ich gut.....wir sollten alle ebay verklagen :-) ERSTER !!
 
@NickSoft: Es geht hier um Ricardo und nicht um ebay. Wenn man aber unbedingt ERSTER sein muß, hat man natürlich nicht die Zeit sich die News durchzulesen die man kommentiert. Schade.
 
@NickSoft: Dann hast du aber auch nicht richtig gelesen. Der Beschluss des BGH gilt für alle Online-Aktionshäuser (wie allein schon die Überschrift sagt). Die Anklage von Rolex an Ricardo.de ist nur der Präzedenzfall.
 
@Theex: Hey! Wenn hier einer Haare spaltet bin ich das :)
 
@Athelstone: Solange Du keine Atome spaltest, solls ma recht sein!


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