EU-weite Regelung gegen Online-Terrorwerbung

Recht, Politik & EU Der EU-Ministerrat hat heute eine einheitliche Regelung für die Strafverfolgung bei der Veröffentlichung von Terror-Propaganda im Internet verabschiedet. Auch die Bereitstellung von Anleitungen zum Bombenbau zieht zukünftig in allen Mitgliedstaaten die gleichen Konsequenzen nach sich. Eingebettet ist dies in einen weitergehenden Aktionsplan. Dieser stelle den Aufruf, die Anwerbung und die Ausbildung zu Terroranschlägen EU-weit unter Strafe. Ein länderübergreifendes Informationssystem über Zwischenfälle mit Sprengstoffen soll zusätzlich eingerichtet werden. Dieses umfasst auch den Diebstahl explosiver Stoffe.

Nach Angaben des Bundesjustizministeriums hat der heutige Beschluss für Deutschland allerdings nur geringe Auswirkungen. Die meisten Punkte seien hierzulande bereits über entsprechende Gesetze geregelt.

Die 27 Justizminister der EU-Staaten erweiterten damit heute in Brüssel einen Beschluss vom Juni 2002. Der Schwerpunkt lag dabei auf Maßnahmen gegen die zunehmende Aktivität mutmaßlicherer Terroristen im Internet. Durch die Orientierung an einem Übereinkommen des Europarats soll dabei allerdings gewährleistet werden, dass die Meinungsfreiheit möglichst wenig eingeschränkt wird, hieß es.
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