Die Artikel-29-Datenschutzgruppe, ein unabhängiges Beratungsgremium der Europäischen Kommission, hat neue Vorschläge zur Verbesserung des Datenschutzes bei Suchanbietern vorgelegt. In dem bereits am Freitag vorgelegten Bericht heißt es, dass Suchanfragen nur noch sechs Monate gespeichert werden sollen.
Die Gruppe will nicht nur die Dauer der Datenspeicherung vorschreiben, sondern auch den Umfang. So sollen nur noch Informationen gespeichert werden, für die es "berechtigte Verwendungszwecke" gibt. Diese sollen für "nachgewiesen notwendige Zeiträume" vorgehalten werden. Ein wichtiger Punkt ist die Trennung der IP-Adresse von der Suchanfrage, so dass nicht mehr nachvollzogen werden kann, welcher Nutzer wonach gesucht hat.
Zudem will man die Informationsrechte der Anwender ausweiten. So soll man die Möglichkeit erhalten, in Erfahrung zu bringen, welche Daten gespeichert wurden. Die Vorschläge der Datenschutzgruppe sind zwar nicht bindend, jedoch geht man davon aus, dass sie bei zukünftigen Datenschutzrichtlinien berücksichtigt werden.
Die Suchmaschinenbetreiber begründen die Sammlung der Daten mit der Verbesserung der Suchtechnologie sowie mit der Unterstützung von Ermittlungsbehörden. Die Datenschutzgruppe hat dafür zwar Verständnis, jedoch steht dies in keinen Zusammenhang mit der derzeit praktizierten massiven Datensammlung.
2008-04-08T12:39:00+02:00Michael Diestelberg
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