Speicherung von Telefondaten wird eingeschränkt

Sonstiges Am heutigen Mittwoch, hat das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zur Speicherung von Telefondaten deutlich eingeschränkt. Zwar dürfen die Daten weiterhin sechs Monate gespeichert werden, eine Herausgabe an die Behörden erfolgt aber nur noch in bestimmten Fällen.

So heißt es, dass die Daten beispielsweise nur für Ermittlungsverfahren wegen schweren Straftaten an die Ermittler übergeben werden. Bei Straftaten von mit geringerer Schwere, bleibt die Herausgabe der Daten bis zur endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verwehrt.


Als Begründung für die Entscheidung gaben die Verfassungsrichter an, dass mit den gesammelten Daten "Nachteile von erheblichem Gewicht" drohen würden, weil das Kommunikationsverhalten der Betroffenen Personen durch die Datenspeicherung komplett aufgedeckt würde.

Schon im Vorfeld der umstrittenen Speicherung von Verbindungsdaten, hatten zahlreiche Personen gegen dieses Vorgehen geklagt und es als verfassungswidrig bezeichnet. Mit der Entscheidung haben sie nun teilweise vom Bundesverfassungsgericht recht bekommen.

Der Beschluss der Richter ist vorerst für ein halbes Jahr gültig. Sollte die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung bis dahin noch nicht getroffen worden sein, kann die Anordnung erneut verlängert werden.
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Es sei an dieser Stelle auf das Gutachten des Max-Planck-Instituts für Strafrecht verwiesen, das sich durchaus kritisch mit der Vorratsdatenspeicherung auseinandersetzt und Zweifel zuläßt, dass damit wirklich eine effiziente Strafverfolgung möglich ist. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes nimmt Aspekte davon in seiner Begründung auf.
 
@panta rei: Morgen, hast du eventuell einen Link zu diesem Gutachten des M.-Planck Institut vorrätig. Wäre sehr nett. Ansonsten ist die Anordnung des Gerichts aus freiheitlicher Sicht vollkommen an der Lebenswirklichkeit orientiert, denn ein Staat, der seine Bürger bis in die letzte Ecke der Privatshäre beschnüffelt, dürfte sich kaum noch demokratrisch nennen. Ich jedenfalls tue mich jetzt schon schwer, mein Land als uneingeschränkt demokratisch anzusehen. Der Schäuble wird im Dreieck springen.:)
 
@panta rei: @keiflin: Den Link zum Pdf kannst du bereits jetzt haben: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/mpi-gutachten.pdf
 
@panta rei: Es ist schon ein Armutszeugnis. Alle wissen doch, daß hier nur immer und immer wieder versucht wird, unsere Grundrechte auszuhöhlen und einzuschränken. Gehen die Gesetze durch, dann freut sich Schäuble, kassiert Karlsruhe sie, dann wird es eben mit kleinen Änderungen neu versucht. Alles so nach dem Motto: Mal sehen, was geht... Die Frage der Verhältnismäßigkeit (siehe den zu erwartenen Nutzen laut Gutachten) spielt doch keinerlei Rolle mehr.
 
@keiflin1: Wohl eher im Dreieck rollen :)


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