Speicherung von Telefondaten wird eingeschränkt

Am heutigen Mittwoch, hat das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zur Speicherung von Telefondaten deutlich eingeschränkt. Zwar dürfen die Daten weiterhin sechs Monate gespeichert werden, eine Herausgabe an die Behörden erfolgt aber nur noch in bestimmten Fällen. So heißt es, dass die Daten beispielsweise nur für Ermittlungsverfahren wegen schweren Straftaten an die Ermittler übergeben werden. Bei Straftaten von mit geringerer Schwere, bleibt die Herausgabe der Daten bis zur endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verwehrt.

Als Begründung für die Entscheidung gaben die Verfassungsrichter an, dass mit den gesammelten Daten "Nachteile von erheblichem Gewicht" drohen würden, weil das Kommunikationsverhalten der Betroffenen Personen durch die Datenspeicherung komplett aufgedeckt würde.

Schon im Vorfeld der umstrittenen Speicherung von Verbindungsdaten, hatten zahlreiche Personen gegen dieses Vorgehen geklagt und es als verfassungswidrig bezeichnet. Mit der Entscheidung haben sie nun teilweise vom Bundesverfassungsgericht recht bekommen.

Der Beschluss der Richter ist vorerst für ein halbes Jahr gültig. Sollte die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung bis dahin noch nicht getroffen worden sein, kann die Anordnung erneut verlängert werden.
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