IT-Branche begrüßt Urteil zu Online-Durchsuchungen
Ein grundsätzliches Nein sei aber nicht zu erwarten gewesen. In dem Gerichtsverfahren ging es um das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz, das die umstrittene Ermittlungsmethode erstmals ausdrücklich gestattet. Dieses erklärten die Richter für nichtig. Das Urteil gilt auch als wegweisend für eine künftige bundesweite Regelung der Online-Durchsuchung.
Die Meinung der Bevölkerung gegenüber Online-Durchsuchungen ist uneinheitlich. 48 Prozent der Deutschen lehnen sie ab, 46 Prozent sind mit der Methode einverstanden und 4 Prozent sind unentschieden. Das ergab eine repräsentative Umfrage von Forsa im Auftrag des Bitkom. Dabei wurden mehr als 1.000 Bürger ab 14 Jahren befragt.
"Die Bevölkerung ist in dieser Frage gespalten", so das Fazit von Rohleder. "Wir müssen dafür sorgen, dass bei der Kriminalitätsbekämpfung das Vertrauen unbescholtener IT-Nutzer in ihre Privatsphäre nicht leidet."
Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem heutigen Urteil erstmals ein "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" geschaffen. Dieses sei aber nicht schrankenlos, hieß es in Karlsruhe. Der Bitkom begrüßt dies ausdrücklich. "Jetzt haben wir eine Grundlage für künftige Debatten um Sicherheit und Informationstechnik."
Die Meinung der Bevölkerung gegenüber Online-Durchsuchungen ist uneinheitlich. 48 Prozent der Deutschen lehnen sie ab, 46 Prozent sind mit der Methode einverstanden und 4 Prozent sind unentschieden. Das ergab eine repräsentative Umfrage von Forsa im Auftrag des Bitkom. Dabei wurden mehr als 1.000 Bürger ab 14 Jahren befragt.
"Die Bevölkerung ist in dieser Frage gespalten", so das Fazit von Rohleder. "Wir müssen dafür sorgen, dass bei der Kriminalitätsbekämpfung das Vertrauen unbescholtener IT-Nutzer in ihre Privatsphäre nicht leidet."
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Michael Diestelberg
Redakteur bei WinFuture
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