Briten wollen Filesharing-Nutzern Anschlüsse kappen

Internet & Webdienste In Großbritannien hat die Lobby der Inhalteindustrie mit ihren Forderungen nach einer grundsätzlichen Überwachung des Internet-Verkehrs auf mögliche Urheberrechtsverletzungen offenbar so viel Erfolg, dass die Regierung sehr drastische Maßnahmen in Erwägung zieht.

Wer künftig illegale Inhalte aus dem Web bezieht, muss damit rechnen, dass er gar nicht mehr auf das weltweite Netz zugreifen kann. Dies berichtet die britische The Times unter Berufung auf einen ihr vorliegenden Gesetzesentwurf. Ihren Angaben zufolge soll der "Internet-Bann" die letzte Maßnahme in einem dreistufigen System sein.


Angeblich sollen Internet-Provider gezwungen werden, gegen die illegale Verbreitung geschützter Inhalte vorzugehen. Dazu soll unter anderem ein dreistufiges Regelwerk eingesetzt werden, das die Kunden von der Nutzung illegaler Download-Dienste abbringen soll. Zunächst sollen die Nutzer per E-Mail gewarnt werden.

Sie werden so auf ihre möglicherweise illegalen Aktivitäten hingewiesen und gebeten, diese zu unterlassen. Sollte dann ein weiterer Verstoß erfolgen, wird der jeweilige Internetzugang zunächst für einen begrenzten Zeitraum gesperrt. Hat der Kunde es dann noch immer nicht gelernt, muss der Provider den Vertrag kündigen und den Anschluss kappen.

Das der Times vorliegende Papier soll in der kommenden Woche veröffentlicht werden. Auch in Deutschland gibt es ähnliche Überlegungen. Die Musik- und Filmindustrie fordert auch hierzulande verschärfte Maßnahmen zur Verhinderung von Urheberrechtsverletzungen. Unter anderem will sich Zugriff auf die im Rahmen der seit Anfang Januar üblichen Vorratsdatenspeicherung verschaffen, um auf rechtlichem Weg gegen Filesharing und andere angeblich illegale Aktivitäten vorgehen zu können.
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das gibt doch eh nur wieder unzählige falsche sperrungen und klagewellen und un und...
 
wahaha is doch immer wieder lustig da machen die sich einen aufwand wegen dem filesharing und am ende gehts trotzem wieder IRGENDWIE...........
 
und letzten Endes kommen wir wieder da hin, wie es immo ist -.-*
 
2 Fragen. Frage 1: Was ist/passiert, wenn ich eine E-Mail Adresse nutze, die dem Provider völlig unbekannt ist? Also nicht die vom Provider. || Frage 2: Wie war das mit informeller Selbstbestimmung und freier Wahl der öffentlichen Quellen? Überschneidet sich das nicht etwas mit den (angeblichen) Grundrechten? - Wenn ich also durch eine Malware meinen Rechner zum Zombie "umfunktionieren" lasse (als DAU/ONU), bin ich also gleich Schuld und mir wird die Internetverbindung gekappt? Kommt die Lobby dann auch für den Schaden auf, der mir womöglich entsteht? Achja, bevor es heißt das wäre an den Haaren herbeigezogen: http://tinyurl.com/oyhy7.
 
@RobCole: Zu 1: Bei einigen Providern (z.B. meinem) muss man laut AGB schon heute mindestens eine E-Mail-Adresse eingerichtet haben. Über diese erhält man dann auch die Rechnungen. Du bist nicht gezwungen, diesen Account auch für andere Dinge zu nutzen, musst ihn aber trotzdem eingerichtet haben und regelmäßig abfragen. Zu 2: Tja, das ist halt die selbe leidige Geschichte wie bei offenen WLANs - selbst wenn du nachweisen kannst, dass du es nicht warst, trifft dich zumindest noch eine Mitschuld, weil du nicht genügend abgesichert warst. Und damit sieht der Gesetzgeber *wahrscheinlich* auch einen Grund, deinen Anschluss zu sperren.


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