Filesharing: Provider müssen keine Namen nennen

Internet & Webdienste Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden, dass Internetprovider nicht verpflichtet sind, die Namen von Filesharern herauszugeben. Das ist aber nur dann der Fall, wenn es sich um eine zivilrechtliche Klage handelt, wie in diesem Beispiel.

Der Europäische Gerichtshof entschied in einem Streit zwischen dem spanischen Rechteinhaber Promusicae und dem spanischen Telefonabieter Telefonica. Der Provider argumentierte, dass die Namen von Filesharern nur dann herausgegeben werden müssen, wenn es sich nicht um eine zivilrechtliche Klage handelt.


Promusicae hatte die IP-Adressen von einigen Nutzern der Tauschbörse Kazaa ermittelt und wollte nun die dazugehörigen Anschlussinhaber in Erfahrung bringen. Telefonica weigerte sich, diese Daten herauszugeben. Das Gericht gab dem Unternehmen heute Recht.

Ein Strafprozess wird von Rechteinhabern fast immer gemieden, da die Beweisführung hier wesentlich genauer erfolgen muss. Allerdings wären die Provider dann verpflichtet, die benötigten Informationen herauszugeben.
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heißt das, dass bei einer zivilrechtlichen Klage keine Daten herausgegeben WERDEN? Oder heißt das nur, dass der Provider keine Daten herausgeben MUSS? mfg
 
@Scarecrow: Ich denke sie müssen nicht, dürfen aber schon.Das kommt ganz auf den Anbieter an.
 
@Scarecrow: Steht doch in der überschrift müssen also er kann
 
Aber die Staatsanwaltschaft darf das soviel ich weis oder?
 
@anti vista: Aber auch die braucht den Provider als Namesnenner....


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