Vista: Home-Varianten dürfen nun virtualisiert werden

Windows Vista Microsoft hat nun endgültig die Lizenzbedingungen für die Verwendung von Windows Vista in Virtual Machines gelockert. Schon im Juni 2007 war ein derartiger Schritt geplant, damals wurde jedoch aus bis heute nicht bekannten Gründen in letzter Minute "der Stecker gezogen".

Im Rahmen einer Aktualisierung der EULA (End User License Agreement) wird Microsoft nun auch die Nutzung von Windows Vista Home Basic und Home Premium in virtuellen Umgebungen erlauben. Somit müssen zum Beispiel die Nutzer von Apple Mac OS X und Linux nicht mehr zwingend eine der teureren Vista-Versionen zur Virtualisierung erwerben.


Der Wortlaut der Lizenzbedinungen wurden außerdem um einen Hinweis auf Beschränkungen der Funktion von Digitalem Rechtemanagement und der Festplattenverschlüsselung BitLocker beim Betrieb in einer Virtual Machine ergänzt. Die Kunden müssten sich zudem bei der Nutzung von Vista in VMs an international gültige Gesetze halten.

Auf diese Weise will sich Microsoft offenbar gegen Ansprüche von Anwendern schützen, die Probleme bei der Verwendung von DRM in Virtual Machines haben. Insgesamt bedeutet die Änderung der EULA eine Verbesserung, vor allem für kleine Unternehmen, die Vista nun günstiger in VMs einsetzen können.

Zusammen mit der Bekanntgabe der gelockerten EULA hat Microsoft mitgeteilt, dass man den Virtualisierungsspezialisten Calista Technologies übernimmt. Die Software des Unternehmens ermöglicht die Nutzung von Audio- und Videoinhalten sowie aufwendiger Desktop-Rendering-Technologien in Virtual Machines.

Microsoft verspricht, dass die Kunden nach der Calista Übernahme in der Lage sein werden, Multimedia-Inhalte flüssig in virtuellen Desktop-Umgebungen und virtualisierten Desktops auf Servern zu konsumieren. Gleiches soll auch für die Darstellung von Grafikeffekten gelten, wie sie etwa bei der Aero-Oberfläche von Vista zum Einsatz kommen.
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Ganz ehrlich: Wen hat das bisher interessiert? Wenn ich mir einen Ferrari kaufe, dann hat Ferrari auch nicht das Recht, mir zu verbieten, damit auf einem Feldweg zu fahren. Solange ich Vista ordnungsgemäß gekauft habe, kann ich es in einer VM installieren, solange ich Lust dazu habe. Da hat M$ gar nichts zu sagen. Nur weil die irgendeinen Summs in die EULA reinschreiben, heißt das noch lange nicht, dass dies auch deutschem Recht entspricht. Im Zweifelsfall hat das ein Gericht zu entscheiden.
 
@kahless: Ich denke, dass das Problem vielmehr darin liegt, dass du dich mit dem Summs aus der EULA einverstanden erklärst...! Wenn in deinem Beispiel Ferrari dir beim Kauf verbietet, auf Feldwegen zu fahren und du dich aber damit einverstanden erklärst und du fährst trotzdem auf Feldwegen, dann bist du ein "Outlaw"! :)
 
@ GunZen: EULAs haben in Deutschland eh nichts zu sagen, es sei sie ist vor dem Kauf auf der Verpackung gut sichtbar, und selbst dann ist das eine ermessensfrage ob man sich drann halten muss (Stichwort Juristendeutsch).
 
[re:3] Zoki am 22.01.08 10:30 Uhr
(+1
@motverge: Genau, und wenn ich meine Brille nicht aufhabe, dann zählt für mich auch nicht das Kleingedruckte auf einem Kaufvertrag. Wie kommst du denn auf die Idee, dass man sich nicht an die Lizenzbestimmungen halten muss?
 
@motverge: Die EULA ist VOR der eigentlichen Installation gut lesbar in einem Fenster dargestellt (allerdings klicken sie die meisten Menschen einfach so weg). Erkläre dich doch einfach mal NICHT mit der EULA einverstanden... was passiert dann? Richtig, die Software wird sich NICHT installieren. Also, was ist daran nicht zu verstehen bzw. wieso haben EULAs in Deutschland nichts zu sagen??


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